Umsatzsteuer auf Herstellerrabatt

AOK Hessen bestätigt Klagen gegen Apotheken

Süsel - 27.12.2019, 16:30 Uhr

Die AOK Hessen hat bestätigt, dass Apotheken verklagt wurden. Sie sei verpflichtet, „alles Vertretbare zur Sicherung von Einnahmen zu tun, da es sich um Beitragsgelder handelt“. Sie will auf dem Klageweg Erstattungen zur Umsatzsteuer auf den Herstellerabschlag erstreiten. (c / Foto: imago images / Steinach)

Die AOK Hessen hat bestätigt, dass Apotheken verklagt wurden. Sie sei verpflichtet, „alles Vertretbare zur Sicherung von Einnahmen zu tun, da es sich um Beitragsgelder handelt“. Sie will auf dem Klageweg Erstattungen zur Umsatzsteuer auf den Herstellerabschlag erstreiten. (c / Foto: imago images / Steinach)


Einige Krankenkassen haben Apothekeninhabern mit Klagen für den Fall gedroht, dass sie nicht auf die Einrede der Verjährung zur Umsatzsteuer 2015 verzichten. Die AOK Hessen hat nun bestätigt, dass sie solche Klagen bereits eingereicht hat. Die AOK Niedersachsen hat angekündigt, solche Klagen „nur in sehr wenigen, ausgewählten Fällen“ einzureichen.

Im Dezember hatten einige Krankenkassen Apothekerinhaber aufgefordert, auf die Einrede der Verjährung zur Umsatzsteuer für das Jahr 2015 und teilweise auch für 2014 zu verzichten. Diese Krankenkassen erhoffen sich, auf dem Klageweg Erstattungen zur Umsatzsteuer auf den Herstellerabschlag erstreiten zu können. Diese Erstattungen wären von den Apotheken zu zahlen. Diese wiederum sollten sich die Beträge über nachträglich zu ändernde Umsatzsteuerbescheide von den Finanzämtern zurückholen können. In ihrer Rechtsauffassung stützen sich die Krankenkassen auf Gerichtsurteile zu anderen Aspekten rund um den Herstellerabschlag. Die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover geht allerdings davon aus, dass die Umsatzsteuer auf den Herstellerabschlag für die GKV in Fällen ohne Auslandsbeteiligung bei der vereinbarten Verbuchung bereits berücksichtigt wird. Demnach würden die Krankenkassen schon jetzt nicht belastet. (siehe DAZ.online vom 16. 12. und 17. 12.).

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Da die Krankenkassen die Verjährung der Ansprüche für 2015 befürchten, hatten sie den Apotheken knappe Fristen gesetzt, die kurz vor Weihnachten endeten. Außerdem hatten einige Kassen gedroht, die Apothekeninhaber zu verklagen, falls sie die geforderte Verzichtserklärung nicht abgeben. Durch solche Klagen soll die Verjährung verhindert werden. Dafür müssten die Klagen noch vor dem nahenden Jahreswechsel eingereicht werden.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Chaos

von ratatosk am 27.12.2019 um 22:49 Uhr

Ein weiteres Lehrbuchbeispiel für die völlig verrottete deutsche Gesetzgebung auf diesem Gebiet. Nur noch Laiendarsteller auf Ministerebene und völlig überforderte Ministeriale, die kein konsistentes Gesetz in den letzten 20 Jahren zustandegebracht haben. Aber hey ! wofür haben wir die doofen Apotheken, die kann man ja immer als letzten Zahler drankriegen !
Natürlich immer dabei, die Ausländerbevorzugung für Großkonzerne - die Extremisten danken.
Wo waren bei dieser Problematik die angeblichen Experten wie Lauterbach und Glaeske ?

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Gleichheitsprinzip

von Dr.Diefenbach am 27.12.2019 um 18:05 Uhr

Für mich stellt sich die Frage,WIESO bei gleicher Handlungssachlage eine offensichtlich völlig unterschiedliche Vorgehensweise eingeleitet wird.Ich erwarte da dann von den Verbänden eine uneingeschränkte Unterstützung,zumal ja auch durch brutal kurze Fristen wohl mancher Praktiker völlig überrascht wurde.Ich selbst habe für den gesamten Zeitraum abgeschlossene (!) Betriebsprüfungen,somit abgeschlossene Steuersachverhalte vorliegen. Vor allem :Ich habe meinen Betrieb 2017 abgegeben!!Es ist mir völlig unverständlich ,dass von Verbandsseite keine weitere Sachdarstellung erfolgt ist..Es ist auch indiskutabel,dass dem Einzelnen nun überlassen wird,WIE er sich wohl am "günstigsten" verhält.Warum übrigens nur Hessen derart im Focus zu stehen scheint:DA bin ich auf die Antwort ebenfalls gespannt......

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Gleichheitsprinzip - früher mal

von ratatosk am 27.12.2019 um 22:58 Uhr

Die neue Staatsmacht der KK kann so etwas natürlich heutzutage nach gutdünken und G

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