Pharmazeutische Bedenken

KKH weist auf „angemessene Verwendung von Sonderkennzeichen“ hin

Süsel - 16.12.2019, 11:30 Uhr

Die KKH schreibt derzeit Apotheker an, um über die aus ihrer Sicht korrekte Anwendung von Sonderkennzeichen zu informieren. (c / Foto: imago images / Rust)

Die KKH schreibt derzeit Apotheker an, um über die aus ihrer Sicht korrekte Anwendung von Sonderkennzeichen zu informieren. (c / Foto: imago images / Rust)


Mit dem Verweis auf „pharmazeutische Bedenken“ die Anwendung eines Rabattvertrages im Einzelfall umgehen zu können, ist im Apothekenalltag immer wieder wichtig. Doch die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) hat nun in einem Schreiben an zahlreiche Apotheker über die „angemessene Verwendung von Sonderkennzeichen“ informiert. Dabei weist sie auch auf Erfahrungen mit der Ansprache von Ärzten zum „Aut-idem-Merkmal“ hin.

Typische Fälle für die Anwendung pharmazeutischer Bedenken sind die unzureichende Teilbarkeit des Rabattvertragsarzneimittels und mangelndes Verständnis des Patienten. Doch im Alltag gibt es auch andere Sonderfälle, die sich am sprichwörtlichen „grünen Tisch“ nicht vorhersehen lassen. Darum ermuntern Apothekerverbände immer wieder dazu, das Instrument der pharmazeutischen Bedenken zu nutzen.

Ansprache der Ärzte zu Aut-idem

Doch die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) weist in einem Schreiben an Apotheker derzeit auf eine „angemessene Verwendung von Sonderkennzeichen“ hin und meint damit offenbar einen zurückhaltenden Einsatz. In dem Schreiben, das DAZ.online vorliegt, heißt es, eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung werde insbesondere erzielt, „wenn teure Originalpräparate durch wirkstoffgleiche preisgünstige (zum Beispiel rabattierte) Arzneimittel ersetzt werden“. Dies setze voraus, dass der Arzt nicht „Aut-idem“ ankreuze und die Apotheke nicht das Sonderkennzeichen für pharmazeutische Bedenken nutze. Daher werde die Krankenkasse in den nächsten Wochen Ärzte in der Umgebung der angeschriebenen Apotheke ansprechen, „deren Aut-idem-Quote in den letzten zwölf Monaten deutlich über der arztspezifischen Vergleichsgruppe lag“. Nach Erfahrung der Krankenkasse führe eine Ansprache der Ärzte zum verminderten Ankreuzen des Aut-idem-Feldes.

Pharmazeutische Bedenken nur im „spezifischen Ausnahmefall“

Dann wendet sich die KKH wieder an die Apotheker: „Um unseren Versicherten eine dauerhaft gute und wirtschaftliche medizinische Versorgung bereitstellen zu können, sind wir als Krankenkasse auch auf eine angemessene Verwendung von Sonderkennzeichen in Ihrer Apotheke angewiesen.“ Dann folgt der Hinweis, dies gelte insbesondere, wenn der Arzt nicht „Aut-idem“ ankreuze. Dabei übersieht die Krankenkasse offenbar, dass „pharmazeutische Bedenken“ ohnehin nur in diesem Fall anwendbar sind und einen Substitutionsausschluss durch den Arzt nicht überwinden können.

Im weiteren Text führt die KKH aus, pharmazeutische Bedenken bestünden nur, „wenn durch den Präparateaustausch trotz zusätzlicher Beratung des Patienten der Therapieerfolg oder die Arzneimittelsicherheit im spezifischen Ausnahmefall gefährdet ist“. Sie verweist weiter auf die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft, die von einer Anwendung nur im „begründeten Einzelfall“ spreche.

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Solche Schreiben sind nicht neu. Auch von einigen AOKen hatte es in der Vergangenheit ähnliche Schreiben gegeben und im Mai wurden Schreiben der TK bekannt. Die TK hatte damals mitgeteilt, es seien weniger als 1 Prozent der Apotheken angeschrieben worden. Wie viele Apotheken nun von der KKH angeschrieben wurden, ist bisher nicht bekannt.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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