Umfrageergebnis

DAZ.online-Leser: Inhaber sollen Kosten für HBA der Angestellten tragen

Stuttgart - 12.12.2019, 09:00 Uhr

Am Ende des Tages wird wohl jeder Approbierte in der Apotheke einen HBA haben müssen. (c / Foto: imago images / Jochen Tack)

Am Ende des Tages wird wohl jeder Approbierte in der Apotheke einen HBA haben müssen. (c / Foto: imago images / Jochen Tack)


Für bestimmte Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI), wie den elektronischen Medikationsplan oder die elektronische Signatur, brauchen Apotheker künftig einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) – und den gibt es nicht umsonst. Finanziell gefördert wird aber nur der des Inhabers. Wer übernimmt die Kosten für die angestellten Approbierten? Die Mehrheit der DAZ.online-Leser findet, dass das Aufgabe der Inhaber ist.

Apotheker in Deutschland können demnächst einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen. Ausnahme ist Mecklenburg-Vorpommern, da geht das bereits jetzt. Mit dem eHBA können sich Apotheker künftig persönlich gegenüber der TI authentifizieren und elektronische Dokumente qualifiziert unterschreiben sowie E-Mails signieren oder ver- und entschlüsseln. Derzeit benötigen sie ihn noch nicht zwingend, aber für einige Anwendungen innerhalb der TI wird er erforderlich sein, zum Beispiel für den elektronischen Medikationsplan oder um ein E-Rezept abzuzeichnen. Von daher wird wohl am Ende des Tages jeder Approbierte in der Apotheke einen HBA haben müssen. Der Haken an der Sache: Er ist nicht umsonst. Über die Finanzierungsvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) sind aber nur die Kosten für den HBA des Inhabers sind abgedeckt. Ob das Absicht ist oder ob schlicht so weit nicht gedacht wurde, weiß man nicht. 449 Euro werden hier für fünf Jahre kumuliert ausgezahlt. Das entspricht knapp 7,50 Euro im Monat und soll kostendeckend sein. Für angestellte Approbierte gibt es zumindest bislang keine Förderung. Die müssen laut Auskunft des DAV diese Summe selber aufbringen oder andere Vereinbarungen treffen, zum Beispiel, dass es der Arbeitgeber übernimmt.

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Letzteres hält auch die Mehrheit der Teilnehmer an unserer Umfrage für den besten Weg. So waren fast drei Viertel der 559 Umfrageteilnehmer (72,45 Prozent) der Meinung, dass die Inhaber das für ihre Angestellten übernehmen sollen. Lediglich 27,55 Prozent vertreten die Auffassung, dass jeder Approbierte selbst die Kosten tragen muss. Denn Kommentaren zu entnehmen ist allerdings, dass so mancher gar keine dieser Optionen gutheißt, sondern findet, dass wie bei den Inhabern die GKV dafür aufkommen muss.

Wie auch immer die Kostenfrage geregelt sein wird, beantragen muss den HBA jeder Apotheker selbst. Es handelt sich um ein persönliches Dokument, jeder Antragsteller muss ich identifizieren. Er hängt an der jeweiligen Person, nicht an der Apotheke. Hergestellt werden sie von der Bundesdruckerei, Vertriebspartner ist zum Beispiel den Deutschen Apotheker Verlag. Dort kann man sie auch bestellen. Herausgeber sind jedoch die Apothekerkammern.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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