ABDA-EU-Experte

Gobrecht: Ich erwarte kein komplettes Nein zum Rx-Boni-Verbot aus Brüssel

Hannover - 21.11.2019, 09:00 Uhr

Jens Gobrecht, der die ABDA in Brüssel vertritt, erwartet von der EU-Kommission kein komplettes Nein zum Rx-Boni-Verbot. (c / Foto: imago images / viennaslide)

Jens Gobrecht, der die ABDA in Brüssel vertritt, erwartet von der EU-Kommission kein komplettes Nein zum Rx-Boni-Verbot. (c / Foto: imago images / viennaslide)


Im Apotheken-Stärkungsgesetz sind noch einige für die Apotheker wichtige Regelungen enthalten. Der Kern des Vorhabens ist das für das SGB V vorgesehene Rx-Boni-Verbot. Seit Wochen gibt es bei der Abstimmung zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission zu dem Entwurf nichts Neues. Dr. Jens Gobrecht, der die ABDA in Brüssel vertritt, wagte am gestrigen Mittwoch eine Prognose: Er erwartet weder eine klare Ablehnung noch ein klares grünes Licht. Somit müssten dann wieder die Regierungsfraktionen eine Lösung finden.

Mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz will die Bundesregierung für den GKV-Bereich künftig ein Rx-Boni-Verbot einführen. (Versand-)Apotheken, die dagegen verstoßen, sollen Sanktionen hinnehmen müssen. Doch die Regelung ist umstritten: Das Bundesjustizministerium hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gebeten, das Vorhaben mit der EU-Kommission vorab abzuklären. Denn: Die EU-Kommission hatte vor einigen Monaten ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland intensiviert, in dem sie die Deregulierung der Rx-Preise für EU-Versender forderte.

Diese Abstimmung kommt derzeit aber nicht voran, weil es in der EU weiterhin Probleme gibt, die neue Kommission zu besetzen. Ursprünglich sollte die Kommission bis zum 1. November besetzt sein. Nun könnte sogar der 1. Dezember als Ausweichdatum wackeln. Klar ist: Nur wenn die EU-Kommission konstituiert ist, kann sie sich der Anfrage aus Deutschland widmen und eine Stellungnahme abgeben.

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Gobrecht: Rx-Boni landen wieder bei der Bundesregierung

Dr. Jens Gobrecht ist nah dran am Brüsseler Politik-Geschehen. Er prophezeite bei der Versammlung der Landesapothekerkammer Niedersachsen am gestrigen Mittwoch in Hannover, dass die Kommission die Bundesregierung erneut vor unvollendete Tatsachen stellen werde. Gobrecht wörtlich: „Ich erwarte kein ‚Ja‘, aber auch kein komplettes ‚Nein‘. Letztlich wird sich wohl die Koalition um die Frage streiten müssen, wie man damit umgeht und ob ein Kompromiss möglich ist.“ Ins Detail ging Gobrecht hier nicht. Aber denkbar wäre durchaus, dass die Kommission einen Boni-Deckel, also eine teilweise Aufhebung der Rx-Preisbindung, vorschlägt. Die Frage wäre dann, ob Union und SPD diese umsetzen oder jegliche Deregulierungen an der Rx-Preisbindung verhindern wollen.

Einige Apothekerinnen und Apotheker in der Kammerversammlung wollten von Gobrecht wissen, wie es nun weitergehe. Gobrecht gab keine klare Prognose darüber ab, wann die Stellungnahme aus Brüssel vorliege. Er rechne damit, dass sich im Dezember etwas bewege. Bis die Kommissariate, also etwa die für Gesundheit und den Binnenmarkt, ihre Arbeit aufnehmen und sich der Angelegenheit widmen, könnten aber erneut einige Wochen vergehen. „Vor Mitte Januar“ müsse man also mit keiner weiteren Bewegung rechnen, so der ABDA-EU-Experte.

Doch Gobrecht, der selbst Arzt ist, hat noch eine weitere Sorge: Er berichtete über Bestrebungen innerhalb der EU-Kommission, die Freien Berufe weiter zu deregulieren. „Da gibt es schon feste Vorstellungen und Strategien“, welche konkreten Regelungen bei den Freien Berufen in den EU-Staaten hinterfragt werden könnten. „Sicher hat sich die Kommission dazu schon einen Plan gemacht“, sagte Gobrecht. Wann und wie dieser zum Tragen kommen werde, könne er aber nicht sagen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Nix gnaues weiss ma net

von Roland Mückschel am 21.11.2019 um 12:20 Uhr

Auch frohe Weihnachten...

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?

von Anita Peter am 21.11.2019 um 9:31 Uhr

"Letztlich wird sich wohl die Koalition um die Frage streiten müssen, wie man damit umgeht und ob ein Kompromiss möglich ist"

Das wäre dann der Kompromiss vom Kompromiss? Abgesehen davon, dass die ABDA Prognosen eine sehr niedrige Trefferwahrscheinlichkeit haben. ( Siehe EUGH Urteil )

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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