Trotz Rote-Hand-Brief von 2013

Diclofenac wird weiterhin Risikopatienten verordnet

Stuttgart - 15.11.2019, 07:00 Uhr

Diclofenac schafft es immer wieder in die Medien: Hat das NSAR nur einen schlechten Ruf? Eine neue Untersuchung legt nahe, seinen Einsatz besonders bei Risikopatienten zu überdenken. (s / Foto: Artinun / stock.adobe.com)

Diclofenac schafft es immer wieder in die Medien: Hat das NSAR nur einen schlechten Ruf? Eine neue Untersuchung legt nahe, seinen Einsatz besonders bei Risikopatienten zu überdenken. (s / Foto: Artinun / stock.adobe.com)


Rote-Hand-Briefe gibt es im Apothekenalltag immer wieder – doch nicht immer folgen diesen Arzneimittelwarnungen die erhofften Konsequenzen. Das zeigt zumindest eine aktuelle Untersuchung des Leibniz-Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS): Obwohl es bereits vor sechs Jahren eine offizielle Warnung gab, sollen Ärzte seitdem Diclofenac noch immer zahlreichen kardiovaskulären Risikopatienten verordnet haben. Was bedeutet das für die Apotheke?

2013 informierte ein Rote-Hand-Brief zu Diclofenac über „neue Kontraindikationen und Warnhinweise nach europaweiter Überprüfung der kardiovaskulären Sicherheit“. Der Nutzen von Diclofenac überwiege zwar weiterhin die Risiken, hieß es, allerdings wiesen die damals verfügbaren Daten darauf hin, dass Diclofenac mit einem erhöhten Risiko arterieller thrombotischer Ereignisse assoziiert ist – vergleichbar mit dem von selektiven COX-2-Hemmern: „Ein ähnliches Risikoprofil wie Diclofenac zeigte ein Präparat namens Vioxx (Wirkstoff Rofecoxib), das zu zahlreichen kardiovaskulären Todesfällen geführt hat und deshalb im Jahr 2004 vom Markt genommen wurde,“ schreibt aktuell auch das Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS). Es macht in einer Pressemitteilung vom Mittwoch darauf aufmerksam, dass die Warnung des Rote-Hand-Briefs offenbar „verhallt“ ist

Seit dem Rote-Hand-Brief 2013 ist Diclofenac kontraindiziert bei

  • Patienten mit bestehender Herzinsuffizienz (New York Heart Association, NYHA, Stadien II-IV),
  • ischämischer Herzerkrankung,
  • peripherer Arterienerkrankung oder
  • zerebrovaskulärer Erkrankung.

Zudem soll die Behandlung mit Diclofenac bei Patienten mit signifikanten Risikofaktoren für kardiovaskuläre Ereignisse (z.B. Hypertonie, Hyperlipidämie, Diabetes mellitus, Rauchen) nur nach sorgfältiger Abwägung begonnen werden. Und außerdem: „Bei allen Patienten sollte die niedrigste wirksame Dosis über den kürzesten, zur Symptomkontrolle erforderlichen Zeitraum angewendet werden.“ 

An diese Ratschläge beziehungsweise Kontraindikationen halten sich offenbar die wenigsten Ärzte. 



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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