Großbritannien legt nach

Neue Exportverbote gegen Lieferengpässe

Remagen - 12.11.2019, 17:00 Uhr

Ein Arzneimittel kommt auf die Exportverbotsliste, wenn es für den Bedarf von Patienten in UK gebraucht wird, wenn es parallelexportiert wird oder vom Parallelexport „bedroht“ ist und wenn der Export zu einem inländischen Lieferengpass beiträgt oder beitragen könnte. (m / Foto: imago images / Fraser Band)

Ein Arzneimittel kommt auf die Exportverbotsliste, wenn es für den Bedarf von Patienten in UK gebraucht wird, wenn es parallelexportiert wird oder vom Parallelexport „bedroht“ ist und wenn der Export zu einem inländischen Lieferengpass beiträgt oder beitragen könnte. (m / Foto: imago images / Fraser Band)


Das britische Gesundheitsministerium und die Arzneimittelagentur MHRA haben für weitere Arzneimittel den Parallelexport untersagt. Davon sind auch Impfstoffe betroffen. Die Verbotsliste wird fortlaufend aktualisiert

In letzter Zeit verhängen mehr und mehr Mitgliedstaaten der EU zur Abhilfe von Liefer-oder Versorgungsengpässen im eigenen Land Exportverbote für bestimmte Arzneimittel, oder sie versuchen es zumindest. Damit wollen sie verhindern, dass andere Länder ihnen die ohnehin knappen Bestände „abgraben“. Großbritannien, das sich Brexit-bedingt in einer besonders prekären Lage befindet, hatte Anfang Oktober erstmals zu dieser Maßnahme gegriffen und den Parallelexport sämtlicher Produkte für die Hormonersatztherapie untersagt. Außerdem wurden alle Adrenalin-Autoinjektoren und Hepatitis-B-Impfstoffe, sämtliche Darreichungsformen und Stärken von Oseltamivir, Ospemifen und Tibolon sowie Prazosin-Tabletten und Rivaroxaban-Tabletten bis auf weiteres einem Exportverbot unterstellt. Das Verbot betrifft nicht nur den Parallelexport der Präparate, sondern auch das Zurückhalten aus dem Verkehr, es sei denn, die Lagerbestände werden wegen des Brexits vorgehalten.

Neue Arzneimittel auf der Liste

Nun haben das Gesundheitsministerium und die britische Arzneimittelagentur (MHRA) der Verbotsliste die folgenden Arzneimittel hinzugefügt: Algoliptin/Metformin, Misoprostol, Masern, Mumps und Röteln-Impfstoffe sowie Pneumokokken-Polysacchard-Vakzine. Seit dem 6. November 2019, 00:00 Uhr dürfen entsprechende Medikamente nicht mehr parallelexportiert oder zurückgehalten werden

Kriterien für das Exportverbot

In einem Schreiben erinnert das Ministerium die Inhaber von Großhandelslizenzen an ihre gesetzliche Verpflichtung, die britischen Apotheken und andere zur Abgabe von Arzneimitteln Berechtigte bedarfsgerecht zu beliefern. Ein Arzneimittel kommt auf die Exportverbotsliste, wenn es für den Bedarf von Patienten in UK gebraucht wird, wenn es parallelexportiert wird oder vom Parallelexport „bedroht“ ist und wenn der Export zu einem inländischen Lieferengpass beiträgt oder beitragen könnte.

Die derzeitige kumulative Exportverbotsliste kann hier eingesehen werden: View the latest list of medicines that cannot be parallel exported from the UK (updated 05/11/19). Sie wird fortlaufend aktualisiert. Medikamente, die die genannten Kriterien nicht mehr erfüllen, werden wieder von der Liste gestrichen.


Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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