Abgabe in der Apotheke dennoch möglich

GSK informiert über falsche Kennzeichnung

Berlin - 11.11.2019, 16:30 Uhr

Nach wie vor sind einige Chargen der Bündelpackungen von GSK-Asthmapräpararaten mit Codes versehen, die in Apotheken nicht ausglesen werden können. Es hilft die manuelle Eingabe für Verfikation und Ausbuchung. (m / Foto: DAZ.online)

Nach wie vor sind einige Chargen der Bündelpackungen von GSK-Asthmapräpararaten mit Codes versehen, die in Apotheken nicht ausglesen werden können. Es hilft die manuelle Eingabe für Verfikation und Ausbuchung. (m / Foto: DAZ.online)


Schon im August hatte GSK Apotheken informiert, dass verschiedene Bündelpackungen ihrer Asthma-Arzneimittel nicht Securpharm-konform codiert sind beziehungsweise keine IFA-Standard-konformen PZN-Barcodes aufweisen. Dennoch können die Packungen abgegeben werden, es ist nur etwas aufwendiger für die Apotheken. Darauf weist das Unternehmen nun erneut in einem aktualisierten Schreiben hin. Zudem informiert GSK über eine inkorrekte PZN im Data Matrix Code einer Charge von Anoro Ellipta.  

Schon seit einiger Zeit sind mehrere Chargen verschiedener Diskus-Inhalatoren (Atmadisc, Flutide, Viani) und Dosier-Aerosole (Serevent, Sultanol) des Herstellers GlaxoSmithKline (GSK) in Deutschland im Verkehr, die nicht auslesbare Codes tragen. Es handelt sich zum einen um Bündelpackungen, die zwischen dem 20. Februar und dem 17. Juni 2019 hergestellt wurden und die mit nicht GS1-Standard-konformen Data-Matrix-Codes und mit nicht IFA-konformen PZN-Barcodes gekennzeichnet sind. Weiterhin sind mehrere zwischen dem 18. Juni und dem 16. Juli 2019 hergestellte Chargen von Bündelpackungen zwar mit einem konformen Data-Matrix-Code versehen, aber nicht mit einem IFA-konformen PZN-Barcode (Code 128 statt 39).

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In Absprache mit der Regierung von Oberbayern, der Aufsichtsbehörde von GSK, dürfen die Packungen dennoch weiter vertrieben werden. Im September hatte eine Sprecherin der Behörde gegenüber DAZ.online erklärt, „dass für diese Produkte kein Chargenrückruf notwendig ist, da keine Patientengefährdung vorliegt und die Packungen durch manuelle Eingabe der in Klarschrift angegebenen Daten ausgebucht werden können“. Auch GSK weist in seinem Anfang November aktualisierten Schreiben erneut darauf hin, dass alle nötigen Informationen (z.B. Produkt-Code (NTIN), PZN, Chargen-Bezeichnung, Verfalldatum und Seriennummer) korrekt in Klarschrift auf dem Etikett oder auf den Bündelpackungen angegeben sind.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

manuelle EIngabe

von Thomas Brongkoll am 11.11.2019 um 17:24 Uhr

Ihr könnt mich mal!

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