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Höheres Apothekenhonorar im Bundesgesetzblatt

Berlin - 18.10.2019, 16:30 Uhr

Der Apotheken-Notdienst wird ab dem kommenden Jahr besser honoriert. (m / Foto: ABDA)

Der Apotheken-Notdienst wird ab dem kommenden Jahr besser honoriert. (m / Foto: ABDA)


Die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung soll am kommenden Montag im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Damit ist der Weg frei für eine höhere Notdienstpauschale und eine bessere Honorierung des Dokumentationsaufwands für BtM- und T-Rezepte ab dem 1. Januar 2020. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht dadurch vor allem die Vor-Ort-Apotheken auf dem Land gestärkt.

Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt, soll am Montag, 21. Oktober 2019, die aus der Apothekenreform ausgegliederte Änderungsverordnung zur Apothekenbetriebsordnung und zur Arzneimittelpreisverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden. 

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wir halten, was wir versprechen. Fachkompetenz und Einsatz müssen sich lohnen. Deshalb erhöhen wir zum 1. Januar 2020 die Zuschläge für Apotheken-Notdienste sowie für die Abgabe von Betäubungsmitteln und besonders dokumentationsaufwändigen Arzneimitteln. Apotheken in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten haben öfter Notdienst als Apotheken im Stadtzentrum. Das wollen wir besser honorieren. Denn die Apotheke vor Ort ist ein Stück Heimat.“

Die Neuregelungen in der Apothekenbetriebsordnung, die den Botendienst, die Temperaturkontrolle und das erweiterte Aut-idem betreffen, werden sogar schon einen Tag nach der Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Also am kommenden Dienstag. Hier nochmals die Termine des Inkrafttretens der einzelnen Punkte in der Verordnung:

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Was steckt genau drin in der Verordnung?

  • Der Botendienst der Apotheken vor Ort ist künftig nicht mehr nur im Einzelfall, sondern auf Kundenwunsch grundsätzlich zulässig. Er darf nur durch weisungsgebundenes Personal der beliefernden Apotheke erfolgen. Eine ausreichende pharmazeutische Beratung – gegebenenfalls bei der Auslieferung des Arzneimittels – muss sichergestellt werden.
  • Zur Gewährleistung der Wirksamkeit und Qualität von besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln, die im Versandhandel und im Botendienst ausgeliefert werden, wird eine Pflicht zur Temperaturkontrolle dieser Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt.
  • Der Zuschlag zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes der Apotheken  wird mit Wirkung zum 1. Januar 2020 von 16 Cent auf 21 Cent je Rx-Arzneimittel erhöht. Entprechend erhöht sich auch das Ausschüttungsvolumen des Nacht- und Notdiensfonds. Nach Vorstellung des BMG soll die Notdienstpauschale auf rund 350 Euro steigen.
  • Für die Abgabe von besonders dokumentationsaufwendigen Arzneimitteln (BtM- und T-Rezepte) wird der Zuschlag von 2,91 Euro auf 4,26 Euro angehoben – ebenfalls ab dem 1. Januar 2020.
  • Außerdem wird eine wirkstoffgleiche Ersetzung (aut-idem) von verschriebenen Arzneimitteln in der Apotheke auch für PKV-Versicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler ermöglicht und eine Vorschrift zur Kennzeichnung von Rezeptur-Arzneimitteln vereinfacht.

Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

ApoBetrO

von Ariane Maaß am 21.10.2019 um 9:36 Uhr

Erweiterte Anforderungen und Leistungen gelten ab Dienstag, "mehr" Honorar ab Januar, das zum Thema Wertschätzung.
Bietet der Paketbote auch eine ausreichende pharmazeutische Beratung?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

LOL und Hilfe

von Karl Friedrich Müller am 18.10.2019 um 16:57 Uhr

"Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht dadurch vor allem die Vor-Ort-Apotheken auf dem Land gestärkt.

POLITIKER GESÜLZE UND REINE PROPAGANDA:

Wie soll mit 175 € pro Monat überhaupt etwas gestärkt werden? Ich krieg die Krise!
Mag sein, dass auf dem "Land" (wo genau ist das?) ein paar Notdienste mehr anfallen, das macht dann aber trotzdem nur ein paar sauer "verdiente" Euros mehr aus. Am Notdienst ist nichts zu verdienen! Nur in der Stadt, wenn ich eine Notfallpraxis dabei habe.

Wie kann man ungestraft so einen Stuss verbreiten?

ES IST UNERTRÄGLICH; WIE SPAHN UND DER REST DER POLiTIK DIE LEUTE ZU VERSECKELN VERSUCHEN (besser, Herr Jas?)
MIT SPRÜCHEN; DIE MIT DER WAHRHEIT UND REALITÄT NICHTS GEMEIN HABEN: MAN NENNT DAS AUCH LÜGEN
dann wird die "Großzügigkeit" noch wie eine Monstranz herumgezeigt. Es ist zum Erbrechen.
Verlogen, Heuchlerisch - nur das eigene Ding auf Biegen und Brechen verfolgen. e Rezept und in dem Zusammenhang absahnen ohne Ende.
Hier hocken die Jubelperser. Ohne Rückgrad, und in der ABDA

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: LOL und Hilfe oder wie wir uns als "Verraten- und Verkauft-Mus" im Apothekenmuseum wieder finden werden

von Bernd Jas am 19.10.2019 um 14:49 Uhr

"Denn die Apotheke vor Ort ist ein Stück Heimat.“

Wenn Sie diese zart gewählten Ausbruch an aphoristischer Poesie als Gesülze bezeichnen, liegen Sie wieder mal völlig richtig.

Und schön: - verseckeln kann ich mich selbst.

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