Nach Todesfällen

Kölner Apotheken dürfen wieder öffnen

Berlin - 11.10.2019, 16:55 Uhr

Die Rezeptur bleibt vorerst zu, doch die Heilig Geist Apotheke darf wieder öffnen. (Foto: dpa)

Die Rezeptur bleibt vorerst zu, doch die Heilig Geist Apotheke darf wieder öffnen. (Foto: dpa)


Die Heilig Geist Apotheke in Köln, aus der die für eine Frau und ihr ungeborenes Kind tödliche Glucose stammte, darf wieder öffnen. Ebenso die beiden anderen zu dem Filialverbund gehörenden Apotheken, die Apotheke am Bilderstöckchen (Hauptapotheke) und die Contzen-Apotheke. Nur ihre Rezeptur bleibt vorerst weiter geschlossen. 

Ende September schockierte ganz Deutschland die Nachricht vom Tod einer 28-jährigen Frau und ihres per Notkaiserschnitt geborenen Kindes. Sie starben, nachdem die Schwangere in einer Arztpraxis einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes gemacht hatte. Grund war eine toxisch verunreinigte Glucose-Mischung, die aus der Heilig Geist Apotheke in Köln stammte. Seit dem heutigen Freitag ist bekannt: Todesursächlich war eine Verunreinigung mit Lidocainhydrochlorid. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Versehen aus und ermittelt nun gegen zwei Mitarbeiter der Heilig Geist Apotheke wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung.

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Wenige Tage nach dem Todesfall hatten das NRW-Gesundheitsministerium und die Bezirksregierung Köln die sofortige Schließung nicht nur der Heilig Geist Apotheke angeordnet, sondern auch der anderen beiden Apotheken, die zum Filialverbund gehören. Für ihren Inhaber, den Apotheker Dr. Till Fuxius, ein harter Schlag. Mit seinem Anwalt Dr. Morton Douglas beantragte er beim Verwaltungsgericht Köln, die Apotheken wieder öffnen zu dürfen. 

Doch nun haben schon das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), die Bezirksregierung Köln und die Stadt Köln gemeinsam entschieden, dass die Apotheken wieder öffnen dürfen. Hintergrund der Entscheidung seien die neuen Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Köln. 

„Damit hat sich eine neue Sachlage ergeben, durch die die Schließung des gesamten Apothekenbetriebs nicht mehr erforderlich ist, um eine Gefährdung weiterer Kunden durch von der Apotheke abgegebene Arzneimittel auszuschließen“, heißt es in der Mitteilung. Die Herstellung von Arzneimitteln in den drei Apotheken bleibt allerdings weiterhin untersagt. Hier müssen die drei Apotheken zunächst Maßnahmen implementieren, die solche Verunreinigungen bei der Herstellung von Arzneimitteln für die Zukunft sicher ausschließen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Warum nicht in allen Apotheken

von AntMan am 27.10.2019 um 8:16 Uhr

Schön, dass die 3 Apotheken jetzt Maßnahmen implementieren müssen um Verunreinigungen ( bzw. ich nehme mal an auch menschl. Fehler ) auszuschließen. Aber, sollte das nicht mal schleunigst (!) für ALLE Apotheken passieren!? Ich bin mir sicher, das es in vielen Apotheken Abläufe vorliegen, die dies eben nicht sicherstellen. Solche Abläufe sollten auch nicht jeder einzelnen Apotheke überlassen werden, sondern zwingend für alle vorgeschriebenen werden. Zur Sicherheit von uns allen. Ansonsten passiert Ähnliches demnächst woanders.

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