Kleine Anfrage zur Arbeitsbelastung im BMG

BMG: Mehr Gesetze, mehr Beschäftigte, mehr AU-Tage

Berlin - 10.10.2019, 15:15 Uhr

Jens Spahn hält seine Mitarbeiter gut beschäftigt. (Foto: Schelbert)

Jens Spahn hält seine Mitarbeiter gut beschäftigt. (Foto: Schelbert)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist nicht nur gefühlt hochaktiv – auch die Statistik zeigt, dass sein Haus in diesem Jahr gut zu tun hat: Im laufenden Jahr hat er schon drei Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und 13 weitere auf den Weg gebracht. In den Vorjahren kamen im Schnitt fünf Gesetze pro Jahr aus dem BMG. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.  

16 Gesetze in 16 Monaten – das muss man Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erst einmal nachmachen. Für die Linksfraktion war dieser „Turbo-Spahn“ Anlass für eine Kleinen Anfrage zur Arbeitsbelastung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Sie wollte zum einen wissen, wie viele Gesetze, Verordnungen und Formulierungshilfen im Vergleich zu den Vorjahren auf den Weg gebracht wurden – und wie sich in dieser Zeit die Zahlen zur Arbeitsunfähigkeit, Frühverrentung und Überstunden von BMG-Mitarbeitern entwickelt haben.

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In der Vorbemerkung ihrer jetzt vorliegenden Antwort erklärt die Bundesregierung zunächst, dass sich die Arbeitsbelastung im BMG tatsächlich erhöht hat – durch die vielen angestoßenen Gesetzesinitiativen und Reformprojekte. Aber auch durch die vielen Anfragen: Allein 11,5 Beschäftigte seien ausschließlich mit der Beantwortung parlamentarischer Anfragen beschäftigt. Doch das BMG sei sich der hohen Verantwortung für die Gesundheit seiner Beschäftigten bewusst und habe daher ein umfassendes Betriebliches Gesundheitsmanagement etabliert. In diesem Jahr sei dazu sogar ein gesondertes Referat eingerichtet worden. Laufend würden zudem Maßnahmen zur Reduzierung der Arbeitsbelastung vorgenommen. Das ist unter anderem ein Ergebnis einer 2016 im BMG unter allen Mitarbeitern durchgeführten Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der psychischen Belastungen.

Doch wie sieht es mit den konkreten Zahlen aus? Die Linke wollte wissen, wie viele Gesetze seit 2009 jährlich vom BMG auf den Weg gebracht wurden. Die Antwort: 2009 waren es zwei, 2010 drei, 2011 vier, 2012 acht, 2013 drei 2014 vier, 2015 sieben, 2016 13 und 2017 zwei. In der laufenden Wahlperiode wurden bereits sechs Gesetzgebungsvorhaben abgeschlossen: Jeweils drei in den Jahren 2018 und 2019. Hinzu kommen im Jahr 2019 13 Gesetzentwürfe, die entweder vor Kabinettbefassung bereits in der Abstimmung mit Ländern bzw. Ressorts oder nach Kabinettbefassung im parlamentarischen Verfahren sind.

Die Fragen zur Arbeitsbelastung und Krankheitstagen beantwortet die Regierung mit einer Tabelle. Sie zeigt: Die Zahl der im BMG Beschäftigten ist 655 im Jahr 2009 auf 835 im Jahr 2019 gestiegen. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage bewegte sich in diesen Jahren zwischen 12,34 (2011) und 14,72 (2018) – damit wurde tatsächlich unter Spahn ein Höchststand erreicht. Für 2019 liegen noch keine Daten vor. Das gilt auch für die vier Wochen übersteigende Arbeitsunfähigkeit. Hier liegen zudem erst ab 2015 Daten vor, weil diese nach fünf Jahren gelöscht werden. Waren 2015 noch 36 Beschäftigte länger als vier Wochen krankgeschrieben, stieg ihre Zahl in den Jahren darauf beständig – auf 56 im Jahr 2018. Keine statistischen Daten hat das BMG darüber, wie viele Beschäftigte ihren Urlaub früher abbrechen mussten oder wie vielen Urlaubsanträge abgelehnt wurden.

3.897 Überstunden

Dafür hält die Antwort der Regierung Zahlen zur Mehrarbeit bereit: Im vergangenen Jahr hätten die Beschäftigten des BMG 3.897 Mehrarbeitsstunden geleistet, „die zu einem großen Teil inzwischen durch Freizeitausgleich abgegolten beziehungsweise in Langzeitkonten gutgeschrieben worden sind“. Aus den Vorjahren gibt es allerdings keine Vergleichsdaten. Denn die Zeiterfassungsdaten werden stets sechs Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu gelöscht.

Seit dem 1. Januar 2018 gab es zudem eine Überlastungsanzeige im BMG. Unauffällig sind auch die Zahlen zur Frühverrentung: In laufenden Jahr gab es eine, im Vorjahr zwei. Zuvor ging meist niemand in Frührente, maximal waren es drei im Jahr.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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