Messenger-Dienst

WhatsApp verbietet Apotheken-Bestellservices

München - 19.09.2019, 10:15 Uhr

WhatsApp verbietet es Unternehmen jetzt, Arzneimittel über den Messenger-Dienst zu vertrieben oder Rezept-Bestellungen anzunehmen. (Foto: imago images / photothek)

WhatsApp verbietet es Unternehmen jetzt, Arzneimittel über den Messenger-Dienst zu vertrieben oder Rezept-Bestellungen anzunehmen. (Foto: imago images / photothek)


Der zum Facebook-Konzern gehörende Messenger-Dienst WhatsApp hat neue Handelsrichtlinien. Demnach ist es Unternehmen zwar weiterhin möglich, mit Kunden über den Messenger in Kontakt zu treten. Allerdings dürfen Unternehmen sich über den Messenger-Dienst nun nicht mehr am Verkauf von Arzneimitteln beteiligen. Nach den Hürden durch die neue Datenschutzverordnung (DSGVO) ist das ein neues Hindernis gegen die Nutzung von WhatsApp-Diensten durch Apotheken. Doch einige Marktbeteiligte geben nicht auf.

Zahlreiche Apotheken boten ihren Kunden die Möglichkeit, ihre Rezepte per WhatsApp einzureichen, um die Arzneimittel vorbestellen zu können. Dieser Lösung, ohne großen Aufwand und zeitnah an die benötigten Medikamente zu kommen, hat die DSGVO im Mai 2018 jedoch einen Strich durch die Rechnung gemacht. Denn WhatsApp als Tochterunternehmen von Facebook speichert alle Daten auf Servern in den USA. Die gilt jedoch nach den europäischen Richtlinien als unsicheres Drittland. Heikle Daten – dazu gehören Informationen über Medikamente, die der Einzelne einnimmt – dürfen daher nach der neuen Datenschutzverordnung nicht mehr über den Messenger-Dienst übertragen werden.

Das brachte Anbieter auf die Idee, nach datenschutzkonformen Möglichkeiten zu suchen, Apotheken und ihren Kunden dennoch den Zugang zum digitalen Bestellsystem zu vereinfachen. „Whatsappotheke“, angeboten vom Unternehmen HealthCareComm, heißt seitdem ein Anbieter, der verschlüsselt, aber dennoch über WhatsApp als Plattform, digitale Bestellungen ermöglicht. Doch nun verbietet WhatsApp selbst den Handel mit Medikamenten – und damit erneut die Möglichkeit, sogar über verschlüsselte WhatsApp-Mitteilungen, Rezepte einzulösen.

Hintergrund ist diesmal die Handelsrichtlinie des Unternehmens. Hier heißt es: „Unternehmen dürfen sich nicht am Verkauf von illegalen oder Freizeitdrogen bzw. verschreibungspflichtigen Medikamenten beteiligen.“ (Quelle: https://www.whatsapp.com/legal/commerce-policy/) Über die Gründe kann Anna Schatz, Gründerin und Geschäftsführerin von HealthCareComm, nur spekulieren. Sie vermutet, dass es dabei um das Werbeverbot für rezeptpflichtige Medikamente gehe. „Die Regelungen dazu sind in den USA durchaus streng“, so die Unternehmerin. Da Werbung über den Messenger-Kanal nicht kontrolliert werden könne, verbiete man schlichtweg die Nutzung. Der Apothekermarkt sei im Vergleich zu anderen WhatsApp-Kunden zu klein, um da spezielle Reglements zu finden, vermutet Schatz weiter.



Mareike Spielhofen, Autorin, DAZ.online
daz-online@deutscher-apotheker-verlag.de


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