Bürokratieentlastungsgesetz

Regierung bringt digitale Krankmeldung auf den Weg

Berlin - 19.09.2019, 07:00 Uhr

Der gelbe Zettel für die Krankschreibung soll bald ausgedient haben. (Foto: KKH)

Der gelbe Zettel für die Krankschreibung soll bald ausgedient haben. (Foto: KKH)


Für gesetzlich Versicherte werden die „gelben Scheine“ bei einer Krankmeldung abgeschafft. Ab dem Jahr 2021 sollen die Kassen eine Arbeitsunfähigkeit direkt und elektronisch an den Arbeitgeber melden können. Das sieht der Entwurf für das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz vor, den das Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch beschlossen hat.

Mit verschiedenen Maßnahmen will die Bundesregierung die Wirtschaft, aber auch Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung deutlich von Bürokratie entlasten. Der am gestrigen Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht unter anderem die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor: Ein elektronisches Meldeverfahren soll künftig die Einreichung des Krankenscheins ersetzen.

Erster Schritt mit dem TSVG

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz bereits eine Neuregelung auf den Weg gebracht, nach der die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden sollen. Die hierfür erforderliche Anbindung der Vertragsärzte an die Telematikinfrastruktur soll bis zum 1. Januar 2021 flächendeckend vollzogen sein. Bislang nicht vorgesehen ist aber die elektronische Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsmeldung an den Arbeitgeber. Und das will die Bundesregierung nun ändern: Sie will die Arbeitnehmer von ihrer Pflicht befreien, ihre Krankschreibungen bei ihrem Arbeitgeber in Papierform einzureichen. „Der damit verbundene manuelle Bearbeitungsaufwand ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß“, heißt es im Gesetzentwurf. Daher werde nun ein bereits zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern „bestehendes, bewährtes und leistungsfähiges elektronisches Meldeverfahren“ erweitert, sodass die Einreichung des „gelben Zettels“ durch den Arbeitnehmer entfallen kann. Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit lediglich beim Arbeitgeber anzeigen. 

77 Millionen Euro Entlastung

Durch die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung würden sowohl die Unternehmen als auch ihre Mitarbeiter erheblich entlastet, verspricht das Bundeswirtschaftsministerium. Es setzt pro Fall einen Euro an. Bei laut GKV-Spitzenverband jährlich 77 Millionen ausgestellten Bescheinigungen (2017) liege die finanzielle Entlastung bei 77 Millionen Euro.

Bei der Techniker Krankenkasse gibt es bereits seit zwei Jahren ein Pilotprojekt für eine digitale Krankmeldung  – es betrifft den Weg der AU-Bescheinung vom Arzt zur Krankenkasse. Laut TK ware Anfang Juli bundesweit mehr als 600 Ärzte an dem Pilotprojekt beteiligt. Mehr als 100.000 Krankschreibung seien bereits elektronisch bei der TK eingegangen.

Erleichterung bei der Steuerunterlagen-Archivierung

Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz sieht überdies Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen vor: Für Unternehmen soll die Pflicht entfallen, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Diese können künftig fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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