Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Hessischer Apothekerverband: BMG liefert „Schweizer Käse“

Berlin - 29.07.2019, 14:10 Uhr

Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen
Apothekerverbands, sieht Spahns Gesetzesvorlage kritisch und ruft zur Unterzeichung der Petition zum Rx-Versandverbot auf. (m / Foto: HAV)

Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands, sieht Spahns Gesetzesvorlage kritisch und ruft zur Unterzeichung der Petition zum Rx-Versandverbot auf. (m / Foto: HAV)


Der Hessische Apothekerverband ist nicht überzeugt von den Vorschlägen des Bundesgesundheitsministers zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit – der Vorstand sieht diese Intention durch den vorliegenden Gesetzentwurf sogar „mehr als gefährdet“. Er ruft daher auf, die Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler für ein Rx-Versandverbot zu unterstützen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bekanntlich von Anfang an ein Problem damit, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Rx-Versandverbot umzusetzen. Er sagte den Apothekern aber zu, für Gleichpreisigkeit zu sorgen, wenn diese im Gegenzug das Rx-Versandhandelsverbot nicht weiterverfolgen. Mittlerweile hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken verabschiedet. Und die ABDA kann damit leben. Auch wenn sie noch an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf sieht, trägt sie die große Linie mit. In einigen der ABDA-Mitgliedsorganisationen ist man da kritischer. Zum Beispiel in den hessischen. So konstatiert jetzt auch Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands e.V. (HAV), in einer aktuellen Pressemitteilung: „Bislang überzeugen uns die Vorschläge des Gesundheitsministers zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht“.

Aus Sicht des HAV hat Spahn „jetzt einen mehr als durchlöcherten ‚Schweizer Käse‘ geliefert“. Seyfarth erklärte: „Wir sehen die Gleichpreisigkeit durch den aktuellen Gesetzesentwurf mehr als gefährdet.“ Die Kritikpunkte sind bekannt: Der HAV fürchtet, dass die jetzige Fassung des Gesetzentwurfs die Situation der Präsenz-Apotheken verschlechtert. Denn entgegen seiner Intention stelle sie dauerhaft Versandhändler aus dem Ausland von der bisher in § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz normierten Preisbindung frei und nehme zudem die Privatverordnungen für die Auslandsversender ganz von der Preisbindung aus. Somit werde „die Durchsetzbarkeit der Gleichpreisigkeit existenziell geschwächt“, moniert der HAV.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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