Amtliche Auskunft

Rx-Preisbindung: BMG-Antwort an das OLG München noch in diesem Jahr?

Berlin - 09.07.2019, 07:00 Uhr

Warum antwortet das Bundesgesundheitsministerium nicht auf den Beweisbeschluss des OLG München? Die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) im BMG hält sich bedeckt. (Foto: BMG)

Warum antwortet das Bundesgesundheitsministerium nicht auf den Beweisbeschluss des OLG München? Die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) im BMG hält sich bedeckt. (Foto: BMG)


Das Oberlandesgericht München wartet schon seit fast anderthalb Jahren vergeblich auf eine Auskunft der Bundesregierung, inwieweit die Rx-Preisbindung zur Sicherstellung einer hochwertigen Arzneimittelversorgung beiträgt. Nun antwortet BMG-Staatssekretärin Sabine Weiss auf eine entsprechende Frage der Grünen-Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, die Bundesregierung befinde sich hierzu noch im Abstimmungsprozess. Für Schulz-Asche ist dies ein Zeichen, dass die Union sich nicht wirklich für den Erhalt der Apotheken vor Ort einsetzt.

Apotheker und Rechtsexperten fragen sich schon seit geraumer Zeit: Wie und wann wird das Bundesgesundheitsministerium auf den im Februar 2018 ergangenen Beweisbeschluss des Oberlandesgerichts München reagieren? Seit 2014 ist dort ein Rx-Boni-Verfahren des Bayerischen Apothekerverbands gegen die frühere niederländische Versandapotheke Wellsana Pharma anhängig, die mittlerweile in DocMorris aufgegangen ist und als Tanimis Pharma C. V. firmiert.

Das Landgericht München hatte den Versender noch vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rx-Preisbindung zur Unterlassung seiner Boni-Gewährung verurteilt. Die anschließende Berufung war nach der Anrufung des EuGH durch das Oberlandesgericht Düsseldorf ausgesetzt worden. Als es im Februar 2018 in München endlich weiter ging, wurde deutlich: Nicht nur der Bundesgerichtshof will sich mit der EuGH-Entscheidung nicht so einfach abfinden. Das Oberlandesgericht München machte dies mit einem Beweisbeschluss deutlich. Mit ihm ersuchte es die Bundesregierung um Auskunft, „ob und ggfls. welche tatsächlichen Umstände die Annahme rechtfertigen, die nationalen Regelungen des Arzneimittelpreisrechts, wonach für verschreibungspflichtige Arzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festzusetzen sind, seien zur Gewährleistung einer flächendeckenden, sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erforderlich.“ Gäbe die Bundesregierung hierauf eine handfeste Antwort, könnte dies eine Steilvorlage für einen erneuten Anlauf beim EuGH sein. Schließlich hatten die Luxemburger Richter vor allem die Nachweise für diesen Zusammenhang vermisst.

Doch das Ministerium hat auf die Aufforderung aus München bis heute nicht reagiert – was für viele Beobachter völlig unverständlich ist. Nun hat die Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche (Grüne) mit einer schriftlichen Frage beim Bundesgesundheitsministerium nachgehakt:


Wie und wann wird die Bundesregierung auf die vom OLG München am 22. Februar 2018 an die Bundesregierung gerichtete Frage (Bericht der Deutschen Apotheker Zeitung, 26. Februar 2018) reagieren, ob die Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung geeignet, erforderlich und angemessen sind, um die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherzustellen?“

Schriftliche Frage der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 


Nun liegt die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vor. Sie fällt denkbar knapp aus:


Die Bundesregierung behält sich die Abgabe einer amtlichen Auskunft im Verfahren vor dem Oberlandesgericht München vor. Innerhalb der Bundesregierung ist der Abstimmungsprozess über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Abgabe einer amtlichen Auskunft noch nicht abgeschlossen.

Antwort von Sabine Weiss (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, vom 24. Juni 2019




Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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4 Kommentare

Formulierungsprobleme

von ratatosk am 09.07.2019 um 18:28 Uhr

Das einzige Problem der Politik und Verwaltung ist einfach es so zu formulieren, daß der Wählerbetrug und die gesetzliche Apothekenvernichtung nicht so auffallen. Bei den illusionären Dienstleistungen, eine klassische imaginäre Rübe vorm Kopf des Esels, ist dies ja gut gelungen.

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Nach der Anwort ... ist v o r der nächsten Anwort ...

von Christian Timme am 09.07.2019 um 8:30 Uhr

Deswegen heißt der Gesundheitsminister ja auch Spa(h)n ... und Frau Weiss weiß es noch nicht ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Nach der Anwort ... ist v o r ...

von Christian Timme am 09.07.2019 um 8:46 Uhr

Ich wünsche dem OLG München noch viel Glück und Zeit mit Jens Spa(h)n und Frau Weissnicht ...

Noch so eine Politikerin...

von Christiane Patzelt am 09.07.2019 um 8:24 Uhr

..die sich an Themen festbeißt, bis der Schaden angerichtet ist! Frau Schulz-Asche ist überhaupt nicht daran interessiert, etwas p r o Apotheke vor Ort zu veranstalten, sondern stochert solange im Thema Gleichpreisigkeit, bis diese dann nonchalant aufgehoben wird ( Gesetze und Verordnungen werden ja heute on-the-go verabschiedet ). Ich bin gespannt, wo sie nach ihrer „ Bundestagskarriere“ landet und wer dann ihre Brötchen bezahlt...ich hab da so ne Ahnung...Madame verteidigt den Versandhandel beinahe genauso vehement wie Frau Dittmer ( gibts die eigentlich noch?) und entfernt sich von grünen Inhalten um Meilen ( Ökologie sollte schon n Begriff sein...). Aber wie ich am Donnerstag erfahren durfte, diskutieren die Grünen noch zum Thema Versandhandel und Verpackungswahnsinn und CO2-lastiger Transport...vom Verbraucherschutz will ich gar nicht erst anfangen..

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