Der neue Rahmenvertrag

Die vier preisgünstigsten Arzneimittel

Stuttgart - 05.07.2019, 09:00 Uhr

Die vier preisgünstigsten Arzneimittel hat man zur Verfügung im Generikamarkt, wenn es keinen Rabattvertrag gibt oder der Rabattartikel nicht abgegeben werden kann. (m / Foto: Matthias Geipel / stock.adobe.com)

Die vier preisgünstigsten Arzneimittel hat man zur Verfügung im Generikamarkt, wenn es keinen Rabattvertrag gibt oder der Rabattartikel nicht abgegeben werden kann. (m / Foto: Matthias Geipel / stock.adobe.com)


Eine Änderung im neuen Rahmenvertrag ist, dass im Generikamarkt, wenn es keinen Rabattvertrag gibt oder der Rabattvertrag nicht erfüllt werden kann, die vier preisgünstigsten Präparate zu Verfügung stehen und nicht, wie bisher, die drei preisgünstigsten. Allerdings ist das namentlich verordnete Arzneimittel nicht mehr automatisch dabei.

Ist man im Generikamarkt (siehe Kasten) unterwegs, und es gibt keinen Rabattvertrag oder der Rabattartikel kann nicht abgegeben werden, hat man seit Neuestem die vier preisgünstigsten Arzneimittel zur Verfügung. Das hat sich im Gegensatz zur bisherigen Regelung geändert. Da waren es nur die drei Preisgünstigsten.

Was war nochmal der Generikamarkt?

  • Ein Arzneimittel, das unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet wurde,
  • ein Arzneimittel, das namentlich, aber ohne Aut-idem-Kreuz verordnet wurde und zu dem es andere Alternativen als Importe gibt. 

Rabatte müssen berücksichtigt werden

Ebenfalls neu ist, dass zur Ermittlung, welches die günstigsten sind, die gesetzlichen Rabatte berücksichtigt werden und nicht mehr der Apothekenverkaufspreis maßgeblich ist – bei den Importen wurde das auch bisher schon so gehandhabt. Gibt es mehrere Arzneimittel in der niedrigsten Preisstufe (oder den weiteren Preisstufen), wirkt sich das auf den Auswahlbereich aus. Im Folgenden soll das Ganze an Beispielen (Quelle: Kommentar zum Rahmenvertrag) veranschaulicht werden: 

Der Auswahlbereich

Vier oder mehr Arzneimittel in der niedrigsten Preisstufe --> nur diese bilden den Auswahlbereich

  • 5 Arzneimittel à 20,00 Euro
  • 3 Arzneimittel à 21,00 Euro
  • 3 Arzneimittel à 22,00 Euro
  • 2 Arzneimittel à 23,00 Euro

Nur die fünf Präparate für 20 Euro stehen zur Auswahl.

Weniger als vier Arzneimittel in der niedrigsten Preisstufe --> der Auswahlbereich vergrößert sich um alle Arzneimittel der zweiten Preisstufe, auch wenn dann insgesamt mehr als vier zur Auswahl stehen.

  • 1 Arzneimittel à 20,00 Euro
  • 4 Arzneimittel à 21,00 Euro
  • 3 Arzneimittel à 22,00 Euro
  • 2 Arzneimittel à 23,00 Euro

Abgegeben werden können das Arzneimittel für 20 Euro und alle für 21 Euro.

Weniger als vier Arzneimittel in den ersten beiden Preisstufen --> der Auswahlbereich vergrößert sich um alle Arzneimittel der dritten Preisstufe, auch wenn dann insgesamt mehr als vier zur Auswahl stehen. Wenn in den ersten drei Stufen weniger als vier zur Verfügung stehen, kommen alle Arzneimittel der vierten Stufe dazu.

  • 1 Arzneimittel à 20,00 Euro
  • 1 Arzneimittel à 21,00 Euro
  • 1 Arzneimittel à 22,00 Euro
  • 6 Arzneimittel à 23,00 Euro

Möglich ist: das Arzneimittel à 20,00 Euro, das Arzneimittel à 21,00 Euro, das Arzneimittel à 22,00 Euro und die 6 Arzneimittel à 23,00 Euro.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Abweichung von der Abgaberangfolge, Sonderkennzeichen

Fragen und Antworten zum neuen Rahmenvertrag (Teil 2)

Generika- und Importmarkt, Abgabereihenfolge

Fragen und Antworten zum neuen Rahmenvertrag (Teil 1)

Einspruch auch bei kleinen Beträgen

Unberechtigte Miniretax

Neufassung für den Rahmenvertrag gemäß § 129 SGB V

Neuer Rahmenvertrag bietet Klärungen und neue Herausforderungen

Wichtige Änderungen bei der Arzneimittelauswahl

Neuer Rahmenvertrag: Diese Regelungen gelten ab heute

1 Kommentar

Bei dieser Generika Wechselei ...

von Kritiker am 06.07.2019 um 17:30 Uhr

... müssen doch zwangsläufig immer mehr GKV Versicherte explodieren?

Angenommen, GKV Versicherte explodieren mit der Aussage, sie lassen sich diese Generika Wechselei nicht mehr bieten oder sie wollen den mutmasslichen China Ramsch nicht mehr xxessen.

Welche Handlungsoptionen hat die Apotheke dann noch?

Mit Begründung "Pharmazeutische Bedenken" oder "fehlende Compliance" das Originalpräparat aushändigen führt ja vermutlich zum Retax.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.