DAZ.online-Umfrage

Sollten Apotheken die Hilfsmittel einfach aufgeben?

Stuttgart - 03.07.2019, 14:00 Uhr

Sollten Apotheken in Zukunft einfach keine Hilfsmittel, wie Kompressionsstrümpfe, mehr abgeben? (s / Foto: glisic_albina / stock.adobe.com)                                                                                              

Sollten Apotheken in Zukunft einfach keine Hilfsmittel, wie Kompressionsstrümpfe, mehr abgeben? (s / Foto: glisic_albina / stock.adobe.com)                                                                                              


Eine neue Schikane bei der Hilfsmittelversorgung. Zusätzlich zur Präqualifizierung müssen Apotheken nun kostenpflichtige Überwachungsaudits über sich ergehen lassen – und das in einem Bereich, in dem vieles ohnehin schon zum Einkaufspreis abgegeben wird, nur um der Versorgung der Patienten und der Kundenbindung willen. Sollten Apotheken sich vielleicht einfach davon verabschieden? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!

Zusätzlich zur Präqualifizierung, die alle fünf Jahre kostenpflichtig erneuert und in der zudem jede Änderung ebenfalls kostenpflichtig angezeigt werden muss, müssen die Apotheken nun Überwachungsaudits über sich ergehen lassen. In dem Fünf-Jahreszeitraum, über den die Präqualifizierung gilt, gibt es zwei Audits. Zweimal müssen Unterlagen zusammengestellt, eingereicht und gegebenenfalls nachgereicht werden. Zweimal müssen 95 Euro berappt werden – und das in einem Bereich, in dem vieles ohnehin schon zum Einkaufspreis abgegeben wird. Die Hilfsmittelversorgung wird so nach und nach immer mehr zum Nullsummenspiel oder gar zum Verlustgeschäft – wenn sie es unter Einberechnung des Aufwandes nicht ohnehin schon ist.

Sonderstatus für arzneimittelbezogene Hilfsmittel?

Sollten Apotheken das Ganze einfach lassen? Dann gäbe es das Asthmaspray sofort in der Apotheke, die Inhalierhilfe drei Tage später per Post. Mit ein bisschen Glück passen beide dann auch zusammen. Beratung wird dann natürlich eher schwierig. Mitunter dringend benötigte Hilfsmittel, zum Beispiel Milchpumpen oder Inhalatoren (zum Beispiel Pari-Boy), könnten echte Problemfälle werden. Bei einigen Kassen mit entsprechenden Verträgen ist das ohnehin schon der Fall.

Oder wäre es vielleicht ein Weg, bestimmten Hilfsmitteln einen Sonderstatus einzuräumen? Schließlich ist das Feld unfassbar weit, und Pennadeln haben nun mal mit Prothesen oder Rollstühlen wenig gemeinsam. Wer das Arzneimittel abgeben darf, darf auch das passende Hilfsmittel, das unmittelbar zur Arzneimittelapplikation benötigt wird (zum Beispiel Pennadeln, Spacer, Infusionsbestecke und Ähnliches), abgeben. Vielleicht geht man sogar noch einen Schritt weiter und unterstellt Hilfsmittel, die zur Applikation von Arzneimitteln benötigt werden, einfach der Apothekenpflicht.

Oder soll es einfach so bleiben wie es ist? Apotheken kümmern sich im Gegensatz zu Großversendern um ihre Patienten und das soll auch so bleiben. Da nimmt man dann ein Nullsummenspiel oder gar ein Verlustgeschäft zähneknirschend in Kauf.

Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Präqualifizierungsstellen informieren über neue Anforderungen

Neue Überwachungsaudits für die Hilfsmittelversorgung

Die Hilfsmittelversorgung verfluchen? – Das muss nicht sein, meint Thomas Platz

Zwei Seiten einer Medaille

Wie man sich als Apotheke erfolgreich in die Hilfsmittelversorgung einbringt

Bohrmaschine, Spiegel und Grundbuchauszug

4 Kommentare

PQ mit zusätzlichem Audit

von Dr. Markus Junker am 18.07.2019 um 10:22 Uhr

Wer hat das wohl "verbrochen"? Die GKV im Windschatten der RXVV-Debatte? Ein Schelm der Schlechtes dabei denkt...

Die Apotheker in ihrer Goldgrube sollen das vielleicht querfinanzieren?Aber bitte von was denn? Und Aufzahlung verlangen bei HiMi´s darf man auch nicht - wie soll das denn gehen?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht

von Hummelmann am 07.07.2019 um 1:20 Uhr

Ich mache mit den Hilfsmitteln genau solange weiter, bis der erste "Überwachungs-Auditor" in meine Apotheke kommt und die Quarantäne-Zone, die mobile Liege zum Strumpfanmessen oder das behindertengerechte WC in Augenschein nehmen will. Dieser Person verweigere ich den Zutritt zu meinen Betriebsräumen, erteile Ihr Hausverbot und von dem Moment an beliefere ich keine Hilfsmittel mehr. Gleichzeitig mache ich den Vorgang über die Presse so öffentlich wie nur irgendwie möglich. Mal sehen, wie lustig das meine Kunden und die Krankenkassen aufnehmen werden. Wenn es reicht, dann reichts!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Hilfsmittelvertragsterror !!

von Heiko Barz am 04.07.2019 um 19:59 Uhr

Ich glaube nicht, dass sich die Sanitätshäuser solchem Bürokratenterror so einfach unterwerfen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Ausstieg als "Unterstützung" ...

von Christian Timme am 03.07.2019 um 16:24 Uhr

Was man nicht verhindern kann ... sollte man unterstützen um ein schnelles Ende zu fördern ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.