Kleine Anfrage der AfD

BMG: Nationale Kompetenzen bei Arzneimittelpreisen bewahren

Berlin - 21.06.2019, 11:30 Uhr

Die Regelungen zu Arzneimittelpreisen und zur Erstattung von Arzneimitteln sollen weiterhin Sache der EU-Mitgliedstaaten bleiben, findet das Bundesgesundheitsministerium. (s / Foto: imago images / Müller-Stauffenberg)

Die Regelungen zu Arzneimittelpreisen und zur Erstattung von Arzneimitteln sollen weiterhin Sache der EU-Mitgliedstaaten bleiben, findet das Bundesgesundheitsministerium. (s / Foto: imago images / Müller-Stauffenberg)


Bei Fragen zu Arzneimittelpreisen und zur Erstattung von Medikamenten müssen die nationalen Kompetenzen der EU-Mitgliedstaaten gewahrt bleiben. Das hat das Bundesgesundheitsministerium auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion geantwortet. Mit Blick auf die von der EU-Kommission geplante Harmonisierung im Bereich der Arzneimittel-Nutzenbewertung hatte die AfD sich danach erkundigt, ob und inwiefern die Bundesregierung die Zuständigkeit für die Arzneimittelversorgung aus der Hand geben will.

Konkreter Anlass der AfD-Anfrage war ein Treffen der EU-Gesundheitsminister Mitte April in Rumänien. Laut AfD-Fraktion hatte die Bundesregierung dem Gesundheitsausschuss anschließend einen Bericht vorgelegt, in dem es heißt, dass die EU-Kommission „weitere gemeinsame Anstrengungen im Bereich Forschung, HTA und der Preis- und Erstattungspolitik als erforderlich“ erachtet. In ihrer Vorbemerkung stellt das Bundesgesundheitsministerium zu diesem Punkt fest, dass die Vertreterin der EU-Kommission beim Treffen in Rumänien nicht näher auf diesen Punkt eingegangen sei.

Die AfD-Bundestagsfraktion will hier aber mehr wissen: Die Abgeordneten fragen nach, ob die Kommission plant, die bisherige Regelung, dass die Preis- und Erstattungspolitik bei Arzneimitteln nationale Angelegenheit der EU-Mitgliedstaaten ist, zu ändern – und ob dies die Zustimmung der Bundesregierung fände. Die Antwort des BMG auf diese Frage fällt eindeutig aus: Nein. Wörtlich erklärt das Ministerium gegenüber der AfD:


Nach Artikel 168 Absatz 7 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union liegt die Verantwortung für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung, wozu auch Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln gehören, bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Rein freiwillige gemeinsame Aktivitäten oder Kooperationen zwischen Mitgliedstaaten, die sich mit den Themen Forschung, HTA, Preis- und Erstattungspolitik befassen, stehen dem nicht entgegen. Bei Aktivitäten auf EU-Ebene ist entscheidend, dass die nationalen Kompetenzen gewahrt bleiben.“

BMG-Antwort auf AfD-Anfrage




Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

EU-Parlament nimmt Kommissionsvorschlag mit Änderungen an

Nächster Schritt zur EU-Nutzenbewertung

Bundestag kritisiert geplante EU-Nutzenbewertung

EU-Kommission gerügt

Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat

Europäische Nutzenbewertung kommt nun in „Light“-Version

1 Kommentar

Subsi

von Roland Mückschel am 21.06.2019 um 12:02 Uhr

Na dann wissen ja alle mal gemeinsam
was sie zu tun haben: RXVV!!!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.