Ab August

Rote-Hand-Briefe werden in ABDA-Datenbank eingepflegt

Stuttgart - 07.06.2019, 16:45 Uhr

Rote-Hand-Briefe werden künftig beim betroffenen Fertigarzneimittel hinterlegt. (r / Foto: DAZ.online)

Rote-Hand-Briefe werden künftig beim betroffenen Fertigarzneimittel hinterlegt. (r / Foto: DAZ.online)


Mit Rote-Hand-Briefen informieren Hersteller in Absprache mit den Behörden über erhebliche, neu erkannte Arzneimittelrisiken, bei denen es unmittelbaren Handlungsbedarf gibt. In Apotheken landen diese zumeist ganz klassisch per Fax. Ab August 2019 werden sie zusätzlich bei dem jeweiligen Arzneimittel in der ABDA-Datenbank zu finden sein.

Über das Modul „Plus X“, das obligatorischer Bestandteil der ABDA-Datenbank ist, stehen für Fertigarzneimittel derzeit die Fach- und Gebrauchsinformationen, Informationen zur Teilbarkeit und Sondengängigkeit, Fotos der Darreichungsform und Beschreibung ihrer Merkmale sowie behördlich beauflagtes Schulungsmaterial („Blaue Hand“) zur Verfügung.  Ab August werden nun auch Rote-Hand-Briefe und Informationsbriefe beim jeweiligen Arzneimittel zu finden sein und über erhebliche, neu erkannte Arzneimittelrisiken informieren. Später werden die Hinweise dann in die Fach- und Gebrauchsinfos aufgenommen.

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Weiterhin in den AMK-Meldungen

Weil Rote-Hand-Briefe, die Hersteller in Absprache mit den Behörden verschicken, unmittelbaren Handlungsbedarf nach sich ziehen – auch für Apotheker –, soll in der Kasse ein Symbol bei dem betroffenen Fertigarzneimittel auf einen aktuellen Rote-Hand-Brief hinweisen. Ein halbes Jahr soll auf das Vorliegen der Dokumente hingewiesen werden. Dann sollen die Informationen aus dem Schnellzugriff verschwinden. Im System bleiben sie aber.

Die Bereitstellung in den Apotheken erfolgt mit einem Update ihres Software-Anbieters. Unabhängig davon sollen aber die Inhalte der Rote-Hand-Briefe auch weiterhin als AMK-Meldungen über die „Aktuelle Info“ verfügbar sein.

Darüber hinaus plant die Abdata weitere Verbesserungen. So sollen ab Herbst 2019 neue  Funktionen zur Verfügung stehen, zum Beispiel beim Interaktionscheck. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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