GSAV-Gesetzgebung

Importförderung: Spahn steht hinter Kompromisslösung

Am heutigen Donnerstagabend will der Bundestag das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschließen. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wurde auch die Importförderklausel hinterfragt. Während die Sozialdemokraten die Klausel komplett abschaffen wollten, hat sich die Große Koalition nun auf eine Ausnahmeregelung für Biopharmazeutika und antineoplastische Parenteralia geeinigt. Im Vorfeld des GSAV-Beschlusses erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), diesen „Importkompromiss“ zu unterstützen. Es gehe darum, eine Balance zwischen Einsparpotenzial und Risiken zu finden.

Importförderung: Spahn steht hinter Kompromisslösung

Knapp ein Jahr nachdem die Arzneimittelskandale um Lunapharm und verunreinigtes Valsartan bekannt wurden, ist es soweit: Voraussichtlich zu später Stunde am heutigen Donnerstag wird der Bundestag das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschließen. Dieses Arzneimittelpaket ist vor allem die Reaktion des Bundesgesundheitsministeriums auf die Skandale des vergangenen Sommers.

So sieht das GSAV verschärfte Kontrollen, neue Regelungen für Arzneimittelrückrufe sowie Regressansprüche der Krankenkassen gegenüber den Pharmaherstellern vor. „Wir wollen Arzneimittel sicherer machen. Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Arzneimittel helfen und nicht schaden. Das heißt: mehr und bessere Kontrollen, bessere Möglichkeiten, Arzneimittel zurückzurufen und für den Patienten gibt es schneller einen Ersatz, ohne, dass er zuzahlen muss“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am heutigen Donnerstag im Vorfeld der 2./3. Lesung zum GSAV im Bundestag. 

Kompromiss bei Importförderung: Ausnahmeregelung für Biopharmazeutika

Das GSAV-Gesetzgebungsverfahren hatte auch der schwelenden Grundsatzdebatte um die Importförderklausel  neue Nahrung gegeben. So hatten bereits im Nachgang des Lunapharm-Skandals Linke und AfD die Abschaffung des umstrittenen § 129 Abs 1 Nr. 2 SGB V verlangt. Vor einigen Tagen forderten nun auch die Sozialdemokraten eine komplette Streichung der Klausel. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kritisierte in dem Zusammenhang unverhältnismäßige Lobbyeinflüsse auf saarländische CDU-Spitzenpolitiker.

Doch die Union, die bislang an der Importförderung festgehalten hatte, setzte sich mit einem Kompromiss gegen die SPD durch: So sieht ein gemeinsamer Änderungsantrag der Großen Koalition vor, dass Biopharmazeutika und antineoplastische Parenteralia von der Importförderung ausgenommen sein sollen. Für die übrigen Arzneimittel soll die Importförderung innerhalb der nächsten drei Jahre von GKV-Spitzenverband und BMG re-evaluiert werden. Diese Evaluation soll dann dem Bundestag präsentiert werden, damit der einen möglichen Beschluss fällen kann.

Spahn: „Balance finden“

Spahn scheint jedoch voll und ganz hinter dem „Importkompromiss“ zu stehen. Es gehe darum, eine Balance zwischen Einsparmöglichkeiten und potenziellen Risiken zu finden, erklärte der Minister am heutigen Donnerstag auf Nachfrage. „Wir haben uns in der Koalition und mit den Ressorts darauf verständigt, dass wir uns die nächsten drei Jahre die Wirtschaftlichkeitsreserven genau anschauen. Damit ist auch eine Verpflichtung des BMG verbunden, dem Bundestag darüber zu berichten und gegebenenfalls einen neuen Regelungsvorschlag vorzulegen.“

Die Ausnahmeregelung für die hochpreisigen und transportsensiblen Biopharmazeutika und Onkologika begrüßt Spahn ausdrücklich: „Ich finde es wichtig, dass wir besonders sensible Medikamente, bei denen es auch bei den jüngsten Skandalen ging, von der Importförderklausel ausnehmen.“

Hennrich: Ball an die Kassen zurück gespielt

CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich begrüßt die Begutachtung durch den GKV-Spitzenverband bei dem Importkompromiss. Damit habe man den Ball zu den Kassen zurück gespielt, erklärte der Gesundheitspolitiker am heutigen Donnerstag gegenüber der Ärzte Zeitung. An den Bericht hat Hennrich konkrete Anforderungen: „Das soll ein umfassender Bericht sein, der nicht nur wirtschaftliche Aspekte umfasst“, so der Unionspolitiker.

Bevor das GSAV in Kraft treten kann, muss der Bundesrat zustimmen. Die Bundesländer hatten im Dezember 2018 sowie diesen März für die komplette Streichung der Importförderklausel gestimmt.

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