Entlassmanagement

Marburger Bund: Kliniken sollen BtM auch übers Wochenende mitgeben dürfen

Berlin - 27.05.2019, 14:45 Uhr

Nach Auffassung des Marburger Bundes sollen Patienten zur Überbrückung übers Wochenende auch Betäubungsmittel mitbekommen können. Der Ärtzeverbund schlägt vor, eine betäubungsrechtliche Änderung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Apotheken-Stärkungsgesetz einzubauen. (m / Foto: imago images / Bernd Friedel)

Nach Auffassung des Marburger Bundes sollen Patienten zur Überbrückung übers Wochenende auch Betäubungsmittel mitbekommen können. Der Ärtzeverbund schlägt vor, eine betäubungsrechtliche Änderung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Apotheken-Stärkungsgesetz einzubauen. (m / Foto: imago images / Bernd Friedel)


Krankenhausärzte wollen Patienten künftig auch Betäubungsmittel zur Überbrückung eines Wochenendes oder Feiertages mitgeben dürfen. Einen entsprechenden Beschluss fasste am vergangenen Wochenende die Hauptversammlung des Marburger Bundes. Die Mediziner sind der Meinung, das derzeitige Vorgehen beim Entlass-Rezept habe sich nicht bewährt. Der Verband schlägt eine entsprechende betäubungsmittelrechtliche Änderung im geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz vor. 

Der Marburger Bund, die gewerkschaftliche und berufspolitische Interessenvertretung der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte, hat bei seiner Hauptversammlung am vergangenen Wochenende in Münster einen Beschluss zur Mitgabe von Arzneimitteln aus dem Krankenhaus gefasst. Demnach sollte es Krankenhäusern zukünftig erlaubt sein, Patienten auch Betäubungsmittel zur Überbrückung von Feiertagen und Wochenenden mitzugeben – so wie dies bei anderen Medikamenten bereits der Fall ist. Von seinem Vorstoß verspricht sich der Marburger Bund zum einen Vorteile für die Patienten, zum anderen mehr Rechtssicherheit für die Mediziner.

Die derzeitige Regelung mit individuellen Betäubungsmittelrezepten für jeden Krankenhausfacharzt oder mit dem Weg über die Krankenhausapotheke sei mit viel Aufwand verbunden und werde daher praktisch kaum umgesetzt, kritisiert der Verband. Außerdem setze sie die Ärzte einem strafrechtlichen Risiko aus. Die Delegierten meinen, dass die Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus grundsätzlich neu geregelt werden müsse. „Das derzeitige Vorgehen mit dem Entlassmanagement-Rezept hat sich nicht bewährt.“ 

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Der Marburger Bund schlägt den Verordnungsgebern daher vor, eine Regelung zu finden, in der Medikamente für Feiertage und Wochenenden grundsätzlich mitgegeben werden dürfen und für Medikamente über einen bestimmten Euro-Betrag ein Ausgleichmechanismus etabliert wird. „Mit einer solchen Regelung würde viel Geld und Zeit eingespart werden können“, heißt es in dem Beschluss der Hauptversammlung.

Geregelt werden sollte eine entsprechende Änderung im Betäubungsmittelgesetz dem Ärzteverband zufolge bereits im Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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