Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgezogen

Apotheke ohne Notdienst: „Fragen haben sich in Wohlgefallen aufgelöst“

Münster / Stuttgart - 15.05.2019, 14:30 Uhr

Die Hellweg-Apotheke wird noch im Mai 2019 ihren ersten Notdienst leisten, ihren Status als Zweigapotheke verliert sie im November 2019. Die Basisapotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe wollen ihre Dienstaufsichtsbeschwerde zurückziehen. (m / Foto: imago images / Ina Peek)

Die Hellweg-Apotheke wird noch im Mai 2019 ihren ersten Notdienst leisten, ihren Status als Zweigapotheke verliert sie im November 2019. Die Basisapotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe wollen ihre Dienstaufsichtsbeschwerde zurückziehen. (m / Foto: imago images / Ina Peek)


Wie konnte es passieren, dass eine Zweigapotheke in Unna-Hemmerde seit Jahren bei der Einteilung der Nacht- und Notdienste „vergessen“ wurde? Diese Frage beschäftigt derzeit die Apothekerkammer Westfalen-Lippe und die dortige Liste der BasisApotheker. Diese hatten Anfang Mai eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landesgesundheitsministerium gegen die AKWL eingelegt – doch die Beschwerde soll nun zurückgezogen werden. Der erste Notdienst der Hellweg-Apotheke wird noch im Mai erfolgen.

Anfang Mai hatte die Fraktion der BasisApotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landesgesundheitsministerium gegen die AKWL eingelegt. Grund war, dass eine seit Jahren als Zweigapotheke betriebene Apotheke seit 1979 keinen Nacht- und Notdienst geleistet hat. Zusätzliche Brisanz gewinnt die Geschichte, da die besagte Hellweg-Apotheke in Unna-Hemmerde einst dem Ex-ABDA- und AKWL-Präsidenten Hans-Günter Friese gehörte und seit einigen Jahren von dessen Tochter betrieben wird. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) teilt nun mit, dass die BasisApotheker ihre Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgezogen haben. 

Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe hatte sich bereits am Montag mit Vertretern aller vier in der Kammerversammlung vertretenen Listen getroffen. Zur Erklärung: Die Kammerversammlung in Westfalen-Lippe besteht aus vier Fraktionen (Listen). Eine davon (die kleinste) sind die BasisApotheker, deren Sprecher Gunnar Müller aus Detmold ist. Daneben gibt es die Gemeinschaftsliste, die Aktive Liste und die Neue Liste.

Man habe in einer vierstündigen Sitzung den „Sachverhalt geklärt“. Dr. Christoph Klotz erklärt stellvertretend für die BasisApotheker: „Meine Befürchtungen und Fragen hinsichtlich meiner strittigen Einlassungen haben sich durch diese Anhörung im Wesentlichen in Wohlgefallen aufgelöst“. Zugleich kündigte Klotz an, die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die AKWL wieder zurückzuziehen.

Erster Notdienst der Hellweg-Apotheke noch im Mai 2019

Offenbar hat die AKWL gehandelt. Wie die Kammer bekannt gibt, hat sie die Hellweg-Apotheke nun im Notdienstplan berücksichtigt. „Der erste Notdienst wird am 29. Mai 2019 erfolgen“, liest man in einer Mitteilung der AKWL. Außerdem wird ab November 2019 die Hellweg-Apotheke ihren Status als Zweigapotheke verlieren und fortan als Filial-Apotheke betrieben werden.

Update (17:50 Uhr):  Mittlerweile liegt der Redaktion eine Pressemitteilung der BasisApotheker vor. Dort heißt es: „Unsere Pressemitteilung sollte ursprünglich gemeinsam mit der Kammer formuliert werden und damit Teil einer Einigung sein, die wir glaubten, mit Präsidentin Overwiening und Co. erzielt zu haben. Leider waren offensichtlich weder Frau Präsidentin noch die Kammergeschäftsführung in der Lage, während des hitzigen Gespräches am Montag und insbesondere danach einen kühlen Kopf zu bewahren und die unterschiedlichen Themen dieses ‚Informationsgespräches‘ und die dazu gemachten Äußerungen entsprechend darzustellen. Wir halten die jüngste Kammer-PM (Anm. d. R.: auf der obenstehender Artikel basiert) und die dortige Darstellung der Sachverhalte deshalb für eine Frechheit!“

Und weiter: Der von der Kammer „diktierten und von den übrigen Fraktionen durchgewunkenen Pressemitteilung“ könnten sich die Basisapotheker aus verschiedenen Gründen  nicht anschließen.

Welche Gründe das genau sind, legen die Basisapotheker um Fraktionsführer Gunnar Müller hier dar.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Apothekerkammer Westfalen-Lippe trifft sich zur Frühjahrssitzung in Münster

Maßnahmen für das Versorgungswerk und Arbeitsaufträge an die Landesregierung

BasisApotheker fordern Neustart der Leitbilddiskussion

Zurück auf Los

CDU-Senioren sammeln wieder Unterschriften

Mehr Nacht- und Notdienste gefordert

Kammerwahlen Westfalen-Lippe

Streit um Wahlwerbung der BasisApotheker

4 Kommentare

Journalistische Grundregeln 2

von Gunnar Müller, Detmold am 18.05.2019 um 17:19 Uhr

Liebes Reaktionsteam,
nachdem Sie nun umfangreich Zeit gehabt haben, unsere Pressemitteilung zu lesen, hätten wir hinter Ihrer Überschrift nun wenigstens ein dickes Fragezeichen erwartet wenn nicht anderes.

Herr Klotz hat den Verantwortlichen bei der Kammer immer schon in der Nacht nach dem Informations“Gespräch“ klargemacht, dass seine Äußerungen nur auf seine (!) causa bezogen waren. Und somit also nicht die Fragen zur Apotheke in Hemmerde betreffen.

Es ist uns deshalb nach wie vor unverständlich und wir halten es für eine Frechheit, dass die Kammer trotz besseren Wissens die Äußerungen vom Kollegen Klotz mit der causa Hemmerde verknüpft hat.
Ein Fragezeichen wäre also mehr als angebracht...

Im übrigen sehen wir momentan keinen Sinn darin, unsere Kammer mit einer von international agierenden Anwälten aufgesetzten Unterlassungserklärung zu belegen. Das mag Stil der Frau Präsidentin sein - der unsere ist es nicht. Das Potential dazu hat die Angelegenheit allerdings!

Wir ziehen unsere Aufsichtsbeschwerde in der causa „Hemmerde“ dennoch zurück, obwohl bei weitem und nach wie vor immer noch nicht sämtliche Sachverhalte geklärt sind und obwohl die Kammer in ihrer Pressemitteilung in keiner Weise auf die eigenen, gemachten Fehler hinweist.

Wir wollen damit weiteren Schaden von unserer Kammer und von deren Reputation abwenden.
Außerdem sehen wir derzeit keinen Sinn darin, die Kammer-Geschäftsstelle und ihre Mitarbeiter den Belastungen einer mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zwangsläufig verbundenen ministeriellen Untersuchung zu unterziehen, nur um herauszufinden, wer in Person möglicherweise zu irgendwelchen Zeitpunkten in der immerhin 25-jährigen Geschichte der Zuständigkeit der AKWL für den Apothekennotdienst irgendwo einmal vergessen haben könnte, auch diese, kleine Apotheke am Notdienst zu beteiligen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Journalistische Grundregeln…

von Gunnar Müller, Detmold am 15.05.2019 um 17:14 Uhr

Sehr geehrte Frau Kollegin Müller, es überrascht mich dann doch, dass Sie gut 2 Stunden, nachdem ich ihren Chefredakteur nachrichtlich an meinem Monitum zur Pressemitteilung der AKWL beteiligt habe, dieses Monitum bei ihrem Artikeln in keiner Weise berücksichtigen.
Im übrigen sind nach unserer eigenen Pressemitteilung inzwischen auch wieder 2 Stunden vergangen.
Über eine Aktualisierung würde ich mich freuen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Journalistische Grundregeln

von Redaktion DAZ.online am 15.05.2019 um 18:16 Uhr

Lieber Kollege Müller,
Update ist erfolgt. Schicken Sie doch einfach Ihre Infos in Zukunft an redaktion@daz.online, dann erreichen Sie alle gleichermaßen, auch wenn der Chefredakteur wie heute durch wichtige Termine "abgelenkt" wird.
Einen schönen Abend noch und viele Grüße
Ihre DAZ.online-Redaktion

Erster Notdienst

von Conny am 15.05.2019 um 14:45 Uhr

Ist ja das mindeste. Glück gehabt liebe Kammer, ich hätte gar nichts zurückgezogen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.