Kein Zusammenhang zwischen Aristo und Puren

Candesartan: Der falschen Kennzeichnung auf der Spur

Stuttgart - 10.05.2019, 11:30 Uhr

Nicht nur bei Candesartan-comp ist ein Kennzeichnungsfehler aufgetreten. ( r / Symbolbild, Quelle: Puren)

Nicht nur bei Candesartan-comp ist ein Kennzeichnungsfehler aufgetreten. ( r / Symbolbild, Quelle: Puren)


Die gehäuften Candesartan-Rückrufe in jüngster Zeit könnten bei dem einen oder andern die Frage aufgeworfen haben, ob zwischen den Rückrufen der zwei betroffenen Unternehmen – Aristo und Puren– ein Zusammenhang besteht. Schließlich erfolgte die Rücknahme bei beiden aufgrund einer fehlerhaften Kennzeichnung der Faltschachtel. Wie Puren DAZ.online mitteilte, gibt es einen solchen Zusammenhang aber nicht. Wo aber steckt der Fehler?

In letzter Zeit häufen sich die Candesartan-Rückrufe. Offenbar nicht wegen einer Verunreinigung, sondern aufgrund einer fehlerhaften Kennzeichnung der Faltschachtel. Sind also derzeit gehäuft falsche Schachteln im Umlauf? Auf Nachfrage hat das hauptsächlich betroffene Unternehmen Puren DAZ.online aber telefonisch mitgeteilt, dass man bislang nur eine einzige fehlerhafte Packung gemeldet bekommen habe. Ein Patient habe die Unstimmigkeit zwischen Blister und Faltschachtel entdeckt – zu einer unerwünschten Arzneimittelwirkung sei es bei dem Patienten jedoch nicht gekommen. Dennoch ist etwas merkwürdig an dem Fall: Bei einer entsprechenden Überprüfung des Rückstellmusters der Firma sei dieses nämlich korrekt gekennzeichnet gewesen.

Vermutlich verbirgt sich die Ursache des Fehlers in Indien, beim Mutterkonzern von Puren, Aurobindo. Dort sei die fehlerhafte Faltschachtelcharge nämlich gefertigt worden, heißt es. Und dort betreibe man auch „Ursachenforschung auf höchster Ebene“. Denn was den Fall nicht einfacher macht, ist, dass die fehlerhafte Faltschachtelcharge bei mehreren Fertigarzneimittelchargen zum Einsatz gekommen ist. Darin begründet Puren auch die Ausweitung des Rückrufs am vergangenen Mittwoch auf weitere Chargen.

Was den Camlostar-Rückruf von Aristo angeht, so war dort bislang nur eine Charge und nur eine Seite der Faltschachtel durch eine falsche Kennzeichnung betroffen. Ein Zusammenhang zwischen den beiden Fällen besteht laut Puren jedenfalls nicht.


Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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