Patentstreit

Inegy-Generika dürfen auf dem Markt bleiben

Berlin - 19.03.2019, 17:15 Uhr

Bleiben im Markt: Ezetimib/Simvastatin-Generika, zum Beispiel von Stada. (m / Foto: Stada)

Bleiben im Markt: Ezetimib/Simvastatin-Generika, zum Beispiel von Stada. (m / Foto: Stada)


Die Cholesterinsenker Ezetimib/Simvastatin STADA® und Ezetimib/Simvastatin AL® dürfen weiter vertrieben werden. Wie Stada mitteilt, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Patentstreit gegen Originalhersteller MSD (Inegy®) zugunsten der Generika-Unternehmen entschieden.

Im vergangenen Sommer hatten mehrere Hersteller ihre Inegy®-Generika zurückrufen müssen. Dahinter steckte ein Patentstreit mit dem Originalhersteller MSD. Zwar ist das Grundpatent für das Arzneimittel schon vor einiger Zeit erloschen – doch MSD konnte noch ergänzende Schutzzertifikate vorweisen, eines davon mit einer Laufzeit bis zum 2. April 2019. Und so erwirkte das Unternehmen beim Landgericht Düsseldorf im Mai 2018 gegen acht Anbieter einstweilige Verfügungen. Sie durften Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ezetimib in Kombination mit Simvastatin nicht mehr in Deutschland in den Verkehr bringen.

Am 1. Oktober 2018 hob das Landgericht Düsseldorf diese einstweiligen Verfügungen allerdings auf. Es vertrat die Auffassung, dass sich das Zertifikat nicht als hinreichend rechtsbeständig erweisen wird. Es spreche mehr dafür als dagegen, dass es für nichtig erklärt werde – damit bestehe ein überwiegendes Interesse der Generikaunternehmen ihre Produkte weiter vertreiben zu dürfen. Daraufhin konnten die Generika in Deutschland wieder verkauft werden. Allerdings war der Streit noch nicht ausgestanden: MSD hatte gegen die landgerichtlichen Urteile Berufung eingelegt.

MSD im Berufungsverfahren erfolglos

Wie Stada nun mitteilt, hat am vergangenen Freitag das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Berufungen zurückgewiesen und somit die Aufhebung der einstweiligen Verfügungen bestätigt. „Damit dürfen die deutschen Stada-Tochterunternehmen Stadapharm und Aliud Pharma ihre Generika zur Senkung erhöhter Cholesterinwerte im Blut weiterhin vertreiben“, heißt es in einer Pressemitteilung von Stada.

Stada-CEO Peter Goldschmidt erklärte: „Die Urteile sind ein Erfolg, da sie den Vertrieb dieser preisgünstigen Generika in Deutschland sichern.“ Dr. Şenay Has, die den Prozess als Vice President Intellectual Property bei Stada federführend begleitete, ergänzte: „Es hat sich erneut gezeigt, dass es sich lohnt, die Patentsituation genau zu bewerten und einen langen Atem zu haben.“


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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