Baden-Württemberg und Niedersachsen

Zahl der Masernfälle steigt

Stuttgart / Hannover - 08.03.2019, 15:00 Uhr

Personen, bei denen keine dokumentierten Masernimpfungen (mindestens 2)
durchgeführt wurden, sollten sich unbedingt auch im Erwachsenenalter noch
einmal gegen Masern impfen lassen. (Foto: Stockfotos-MG)

Personen, bei denen keine dokumentierten Masernimpfungen (mindestens 2) durchgeführt wurden, sollten sich unbedingt auch im Erwachsenenalter noch einmal gegen Masern impfen lassen. (Foto: Stockfotos-MG)


Das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart sowie das Niedersächsische Landesgesundheitsamt weisen darauf hin, dass jeweils steigende Zahlen von Maserninfektionen registriert wurden.  In Niedersachsen sogar schon mehr Fälle als im gesamten Vorjahr. Es wird dazu aufgerufen, den Impfstatus zu überprüfen und versäumte Impfungen nachzuholen.

Für das Jahr 2019 wurden bereits 30 Masern-Erkrankungen aus Baden-Württemberg ans LGA übermittelt, davon 13 Fälle seit Anfang März (Stand: 8. März 2019). Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es insgesamt zehn Fälle, wie das LGA am heutigen Freitag mitteilt. In Niedersachsen wurden 2019 bereits sogar mehr Fälle als im gesamten Vorjahr verzeichnet, nämlich 26 im Vergleich zu 18 im 2018. 18 der Fälle stünden im Zusammenhang mit einem Ausbruchsgeschehen im Landkreis Hildesheim. Bei den übrigen handele es sich um Einzelfälle bzw. innerfamiliäre Übertragungen in anderen Landkreisen, heißt es aus dem dortigen Landesgesundheitsamt.

Von den aktuellen Masernfällen in Niedersachsen sind insbesondere auch Erwachsene zwischen 20 und 50 Jahren (12 Fälle) betroffen. In Baden-Württemberg sind es Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche sowie Erwachsene im Alter bis 43 Jahre. In der Hälfte der Fälle (15) handele es sich um Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen sieben und 18 Jahren so das LGA.

Politiker rufen zum Impfen auf

„Weitere Erkrankungen können nur vermieden werden, wenn ein ausreichend hoher Impfschutz erreicht wird“, appelliert Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha an die Bürgerinnen und Bürger. „Prüfen Sie Ihren Masern-Impfstatus und holen Sie versäumte Impfungen nach.“ Wer bisher nicht beziehungsweise nur einmal gegen Masern geimpft wurde, solle die fehlende Impfung dringend nachholen. Wer zweimal geimpft wurde oder einmal Masern hatte, sei in der Regel geschützt, so Lucha weiter.

Auch Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann fordert zum Impfen auf: „Die aktuell aufgetretenen Masernfälle in Niedersachsen zeigen die große Bedeutung eines ausreichenden Impfschutzes in der Bevölkerung“, betont sie: „Ich rate daher allen Bürgerinnen und Bürgern, Ihren Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls Impfungen bei ihrem Hausarzt nachzuholen.“

Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch- Institut sollten alle Menschen, die nach 1970 geboren sind, dafür Sorge tragen, dass sie gegen Masern geimpft wurden. Personen, bei denen keine dokumentierten Masernimpfungen (mindestens 2) durchgeführt wurden, sollten sich unbedingt auch im Erwachsenenalter noch einmal gegen Masern impfen lassen, um einen Impfschutz zu erhalten.


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.