Krebsarzneimittel Kymriah®

Novartis: Geld zurück, wenn Patient verstirbt

Traunstein - 07.03.2019, 10:15 Uhr

Novartis und der Kassendienstleister GWQ haben einen Pay-for-Outcome-Vertrag für das Krebsarzneimittel Kymriah abgeschlossen. ( r / Foto: dpa)

Novartis und der Kassendienstleister GWQ haben einen Pay-for-Outcome-Vertrag für das Krebsarzneimittel Kymriah abgeschlossen. ( r / Foto: dpa)


Die Car-T-Zell-Therapie Kymriah® (Tisagenlecleucel), die gegen bestimmte Formen von Blutkrebs eingesetzt wird, kostet 320.000 Euro. Nun haben der Hersteller Novartis und die GWQ einen Vertrag über ein innovatives Erstattungsmodell (Pay for Outcome) geschlossen, wonach ein Teil der Therapiekosten bei einem Misserfolg zurückgezahlt wird.

Seit vergangenem September steht für Patienten, die kaum noch Hoffnung auf Heilung haben, mit der CAR-T-Zelltherapie Kymriah® ein innovatives Medikament zur Verfügung, das eine reelle Chance auf längerfristiges Überleben bietet. Eingesetzt wird es zur Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen erwachsenen Patienten im Alter bis zu 25 Jahren mit refraktärer oder akuter lymphatischer B-Zell-Leukämie sowie bei erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem diffus großzelligen B-Zell-Lymphom. Die Therapie wird in einem aufwendigen, individualisierten Herstellungsprozess für jeden einzelnen Patienten aus körpereigenen Immunzellen produziert. Die Behandlung erfolgt nur ein einziges Mal; in Deutschland kommt sie für wenige Hundert Patienten infrage.

Die Kosten für die Behandlung mit Kymriah® liegen bei 320.000 Euro pro Patient. Nun haben Novartis und die von Betriebskrankenkassen gegründete GWQ ServicePlus AG  (Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen) eine vertragliche Vereinbarung geschlossen, nach der der Schweizer Konzern einen Teil der Kosten für Kymriah®  zurückerstattet, falls der Patient innerhalb eines definierten Zeitraums an seiner Blutkrebserkrankung verstirbt. Gegenüber der AZ äußerte Novartis, dass mit der GWQ sowohl bezüglich des definierten Zeitraums als auch bezüglich des gewährten Rabatts Stillschweigen vereinbart wurde.  Der Vertrag läuft bis Mitte September; bis dahin müssen sich der GKV-Spitzenverband und Novartis auf einen Erstattungspreis geeinigt haben.

Erste derartige Vereinbarung

Laut Pressemeldung haben sich beide Partner entschieden, für diese innovative Therapieoption die finanzielle Verantwortung gemeinsam zu tragen, um eine schnellere Patientenversorgung mit der CAR-T-Zelltherapie zu ermöglichen. Es handle sich um die erste derartige Vereinbarung in Deutschland. Bei Novartis hält man diesen Vertrag für beispielhaft: „Wir sind der Überzeugung, dass innovative Erstattungsmodelle zukunftsweisend sind, und zwar insbesondere für Gentherapien, die ein hohes Potenzial für die Heilung von Krebspatienten aufweisen und als Einmalgabe stattfinden“, erläutert Markus Karmasin, Leiter des Geschäftsbereiches Zell- & Gentherapie bei Novartis Onkologie in Deutschland. Und auch auf der Kassenseite sieht man darin eine gute Lösung, Patienten den raschen Zugang zu Innovationen zu ermöglichen.

„Der Vertrag zwischen der GWQ und Novartis macht deutlich, dass es möglich ist, gemeinsam nachhaltige Lösungen für das Gesundheitssystem zu entwickeln und gleichzeitig den schnellen Patientenzugang zu therapeutischen Innovationen zu fördern“, so Oliver Harks, Bereichsleiter Ambulante Versorgung bei der GWQ. Gerade bei Einmalgaben im stationären Bereich sei es essentiell, Krankenhäusern und Patienten rasch Erstattungssicherheit zu gewähren.

TK will Behandlungserfolge registrieren

Erst kürzlich hat die Techniker Krankenkasse einen Vorschlag erarbeitet, wie innovative Therapien finanziert werden können. Beim „dynamischen Evidenzpreis“ soll es im Gegensatz zum AMNOG-Verfahren direkt bei Marktzutritt eine Preisobergrenze geben, die zunächst für zwei Jahre gilt und sich an einem europäischen Referenzwert orientiert. Danach werden die Erstattungspreise auf Basis der in einem Register erfassten Behandlungserfolge festgelegt.


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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2 Kommentare

Tot unrentabel

von Krankgemacht am 19.04.2019 um 23:09 Uhr

Das bestätigt meine Theorie: Wir werden am Leben erhalten, um länger an unserem Dasein verdienen zu können. So funktionierts halt im Kapitalismus. In Japan ist es doch so, dass medizinische Versorgung nicht gewinnorientiert ist und in China der Mediziner erst verdient, wenn er seinen Patienten heilt. Wie wäre denn einmal das Konzept?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Tot unrentabel

von Marco am 26.05.2019 um 12:14 Uhr

Kann sich ja jeder selber aussuchen.....Stichpunkt Lebensstil....

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