Sanofi

Mucosolvan Phyto Complete: Direktware wird portofrei abgeholt

Berlin - 19.02.2019, 17:30 Uhr

Die Produktrücknahme von Mucosolvan Phyto Complete hatte zu Beschwerden von Apothekern geführt. ( r / Foto: Kaufpark Apotheke)

Die Produktrücknahme von Mucosolvan Phyto Complete hatte zu Beschwerden von Apothekern geführt. ( r / Foto: Kaufpark Apotheke)


Kundenservice anrufen und portofrei abholen lassen: So sollen Apotheken mit verbleibenden Packungen Mucosolvan® Phyto Complete verfahren, die sie zuvor im Direktgeschäft erworben hatten. Diese Regelung kommunizierte Sanofi am heutigen Dienstag in einem Fax an die Apotheken.

Direktware einfach portofrei abholen lassen: Mit einem Fax an alle Apotheken reagierte Sanofi am heutigen Dienstag auf Missverständnisse seitens der Apotheker, was die Rücksendung von Mucosolvan® Phyto Complete betrifft. Vor zwei Wochen hatte das Unternehmen bekanntgegeben, den Hustensirup mit der PZN 4137932 zurückzunehmen. Der Retourenweg folge dem Lieferweg.

Bei Anruf Abholung

Dies führte allerdings zu Beschwerden, weil Apotheker bei der Rücksendung direkt bestellter Ware über Pharmlog auf den Portokosten sitzen bleiben. Bei einer Rücknahme über Pharmlog sei eine Portoerstattung aus technischen Gründen nicht möglich, bestätigte das Unternehmen Sanofi in der vergangenen Woche gegenüber DAZ.online. Apotheker könnten ihre Ware jedoch portofrei abholen lassen, erklärte eine Sprecherin.

Um Missverständnissen vorzubeugen, verschickte das Unternehmen am heutigen Dienstag ein Fax an Apotheken über die Retourenregelung bei Direktware.


Der Retourenweg folgt dem Lieferweg:

Wenn Sie bei Sanofi direkt bestellt haben, wenden Sie sich bitte an den kaufmännischen Kundenservice unter der

Telefonnummer  030 – 25 75 32 43

Sanofi wird dann eine portofreie Abholung veranlassen. Sie erhalten die Gutschrift nach Eingang und Prüfung der Retoure zum Nettopreis.“

Infoschreiben des Herstellers Sanofi


Wegen einstweiliger Verfügung

Hintergrund der Produktrücknahme ist eine einstweilige Verfügung. Das Unternehmen hatte Ende Januar den Vertrieb des Hustensirups wegen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens einstellen müssen. Bei dem zugrunde liegenden wettbewerbsrechtlichen Verfahren soll es um die „Präsentation des Produktes“ gehen.


Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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