Elektronische Patientenakte

EU will Gesundheitsdaten über Grenzen hinweg austauschen

Berlin - 07.02.2019, 09:00 Uhr

Gesundheitsdatenaustausch EU-weit - das wünscht sich die europäische Kommission. (Foto: pandpstock001 / stock.adobe.com)

Gesundheitsdatenaustausch EU-weit - das wünscht sich die europäische Kommission. (Foto: pandpstock001 / stock.adobe.com)


Patienten sollen in medizinischen Notfällen auch im europäischen Ausland möglichst bald Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten haben – das ist ein Ziel der Europäischen Kommission. Sie empfahl den EU-Mitgliedstaaten am gestrigen Mittwoch den Aufbau eines Systems zum grenzübergreifenden Zugriff auf Patientenakten. Das soll Behandlungsfehler verhindern und Doppeluntersuchungen vermeiden.

EU-Bürger sollen künftig in der gesamten Europäischen Union auf ihre elektronischen Patientenakten zugreifen können. Die Vorteile liegen nahe: Geschieht im Ausland ein Unfall, können die Ärzte vor Ort direkt auf wichtige Gesundheitsinformationen des Patienten zugreifen. Es können zudem Labor- oder Röntgen-Doppeluntersuchungen vermieden werden. Die EU-Kommission wünscht sich überdies, dass die Forschung davon profitiert. So könnten Daten leichter gemeinsam genutzt werden – etwa um bei chronischen oder neurodegenerativen Erkrankungen weiter zu kommen. Selbstverständlich vorausgesetzt der Bürger stimmt zu und die Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.

Und so hat die EU-Kommission am gestrigen Mittwoch Empfehlungen vorgestellt, wie elektronische Patientenakten sicher, interoperabel, grenzüberschreitend und datenschutzkonform entwickelt und ausgestaltet werden könnten.

Große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten

Derzeit unterscheiden sich die Möglichkeiten der europäischen Bürger, auf ihre elektronischen Patientenakten zuzugreifen, stark von Land zu Land. Einige können einen Teil ihrer elektronischen Patientenakten auf nationaler oder grenzüberschreitender Ebene abrufen. So können seit dem 21. Januar 2019 finnische Bürger in Estland Arzneimittel unter Verwendung elektronischer Verschreibungen kaufen. Und luxemburgische Ärzte werden bald auf Patientenkurzakten tschechischer Patienten zugreifen können.Bürger vieler anderer EU-Staaten haben jedoch nur einen begrenzten digitalen oder gar keinen Zugang, räumt die Kommission in einer Mitteilung ein. So ist auch in Deutschland die elektronische Patientenakte erst für 2021 verpflichtend geplant.

Mehr zum Thema

Grenzüberschreitende Arzneimittelversorgung

Finnen können E-Rezepte in Estland einlösen

Andrus Ansip‚ Kommissions-Vizepräsident mit Zuständigkeit für den digitalen Binnenmarkt, ist überzeugt, dass die Menschen einen sicheren und vollständigen Online-Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten haben möchten – und zwar unabhängig davon, wo sie sich befinden. Auch bräuchten die Gesundheitsberufe zuverlässige Gesundheitsdaten, um besser und schneller behandeln zu können. „Gemeinsam müssen wir den sicheren Austausch elektronischer Patientenakten in der gesamten EU beschleunigen und weiterentwickeln. Dies wird das Leben der Bürgerinnen und Bürger verbessern und Innovatoren dabei unterstützen, die nächste Generation digitaler Lösungen und medizinischer Behandlungen zu entwickeln.“

Drei neue Bereiche

In der aktuellen Empfehlung schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten diese Arbeit auf drei neue Bereiche der Patientenakte ausweiten, nämlich Laboruntersuchungen, Krankenhausentlassungsberichte sowie medizinische Bildgebung und Berichte hierzu. Parallel dazu soll der Weg für die Entwicklung der technischen Spezifikationen geebnet werden, die in jedem einzelnen Fall für den Austausch von Patientenakten verwendet werden sollten.

Die Kommission erhofft sich nun weiteren Input von allen Beteiligten – von der Industrie, über die Angehörigen der Gesundheitsberufe bis zu den Patientenvertretern. In einem gemeinsamen Koordinierungsprozess sollen alle einschlägigen Parteien in den Entwicklungsprozess eingebunden werden. Die Mitgliedstaaten, die schließlich die Hoheit über ihr Gesundheitswesen haben, sollen im Rahmen des Netzes für elektronische Gesundheitsdienste praktische Leitlinien für die Umsetzung und Überwachung der Prozessfortschritte festlegen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

EU-Kommission wünscht EU-weite Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten

Grenzenloser Datenaustausch

Wann kommt das E-Rezept in Deutschland?

EU-Kommission drängt auf elektronische Vernetzung

Grenzüberschreitende Arzneimittelversorgung

Finnen können E-Rezepte in Estland einlösen

Ausschuss für Volksgesundheit des Europäischen Parlaments schlägt Maßnahmen zur Vermeidung von Lieferengpässen vor

„Gesundheit als geostrategische Waffe“

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.