Was Apotheker zum Start wissen müssen (Teil 1)

Fragen und Antworten zu Securpharm 

Stuttgart - 06.02.2019, 17:45 Uhr

Ausbuchen oder verifizieren? Securpharm bringt neue Fragen in die Apotheke. (m / Foto: john9595

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Ausbuchen oder verifizieren? Securpharm bringt neue Fragen in die Apotheke. (m / Foto: john9595 / stock.adobe.com)


In drei Tagen ist es so weit, dann wird es ernst mit der Umsetzung der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie. Aktuell scheint vor allem eines klar zu sein: Es gibt viel Unsicherheit. Wir haben versucht auf einige Fragen, die die Apotheker beschäftigen, Antworten zu finden. Im ersten Teil geht es unter anderem um Sicherheitsmerkmale,  Möglichkeiten der Rückbuchung und OTC-Arzneimittel.

Was ändert sich ab dem 9. Februar?

Ab diesem Datum müssen vor der Abgabe an den Patienten alle verifizierungspflichtigen Arzneimittel verifiziert und aus dem System ausgebucht werden. Zudem muss der Erstöffnungsschutz überprüft werden.

Müssen alle Packungen ab dem 9. Februar die Sicherheitsmerkmale tragen?

Die Sicherheitsmerkmale müssen nur verschreibungspflichtige Arzneimittel tragen, die ab diesem Stichtag vom Hersteller in den Verkehr gebracht werden. Ausgenommen sind Rx-Arzneimittel der sogenannten White-List (Anhang I der Delegierten Verordnung), dazu gehören zum Beispiel Allergen-Extrakte und bestimmte Infusionslösungen.

OTC-Arzneimittel müssen grundsätzlich nicht verifiziert werden, es können aber Ausnahmen festgelegt werden. Derzeit ist die einzige Ausnahme Omeprazol, magensaftresistente Hartkapseln, 20 und 40 mg. Sie findet sich in der sogenannten Black-List (Anhang II der Delegierten Verordnung).

Was passiert nach dem 9. Februar mit den Rx-Arzneimitteln, die noch keinen 2-D-Barcode haben?

Alle Packungen, die derzeit im Verkehr sind, bleiben auch nach dem 9. Februar verkehrsfähig und können bis zum Verfalldatum abgegeben werden. Man scannt wie bisher auch den Strichcode.

Sind ab dem 9. Februar alle Packungen mit 2-D-Barcode verifizierungspflichtig?

Nur Packungen von Rx-Arzneimitteln, die ab dem 9. Februar vom Hersteller in den Verkehr gebracht werden, sind verifizierungspflichtig. Teilweise tragen aber auch Packungen, die schon vor dem Stichtag im Umlauf waren, einen 2-D-Code, zum Beispiel zu Testzwecken; aber auch Tierarzneimittel und Medizinprodukte, sowie gewisse in Indien hergestellte Arzneimittel. Diese müssen nicht verifiziert werden. Das System sollte das eigentlich erkennen, es könnte aber zu Beginn zu Fehlermeldungen kommen. 

Verifizierungspflichtige Arzneimittel dürfen nur noch nach erfolgreicher Echtheitsprüfung abgegeben werden.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Kontrolle

von Ralf Oberbauer am 07.02.2019 um 7:16 Uhr

Die für mich wichtigsten Fragen bezüglich der angepriesenen Sicherheit lauten:

Wer kontrolliert, ob die Zahl der Fälschungen in Apotheken im Vergleich zu anderen Jahren verändert haben?

Wer erstellt eine Kosten-Nutzen-Bewertung?

Wie setzen andere Länder KONKRET die EU-Richtlinie um?

Wer kontrolliert, dass die Daten der Kunden und der Rezepte nicht an Securpharm übermittelt werden?

Wie werden ausländische Versender kontrolliert und bei Verstössen gegebenenfalls sanktioniert?

Wieso werden nun auch Packungen mit geringem Wert erfasst, obwohl keine einzige Fälschung seit Jahren mit geringem Wert unter 50€ in Apotheken entdeckt wurden.

Welche Maßnahmen werdenin Bezug auf Fälschungen via illegalem Versand in diesem Zusammenhang gemacht - gibt es überhaupt zusätzliche Maßnahmen, den unkontrollierten Vesand von Fälschungen via Internet einzudämmen?

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