Umstrukturierung des Apothekenhonorars

Schweizer Apothekerverband will einheitliche Margen

Remagen - 04.02.2019, 11:30 Uhr

Der Schweizer Apothekerverband PharmaSuisse (hier Präsident Fabian Vaucher) will erreichen, dass es ei einheitliches Apothekenhonorar in der Schweiz gibt. ( r / Foto: PharmaSuisse)

Der Schweizer Apothekerverband PharmaSuisse (hier Präsident Fabian Vaucher) will erreichen, dass es ei einheitliches Apothekenhonorar in der Schweiz gibt. ( r / Foto: PharmaSuisse)


Im Herbst des letzten Jahres war in der Schweiz eine Anpassung des Vertriebsanteils bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln angestoßen worden, mit zwei verschiedenen Varianten. Beide sind bei den Stakeholdern durchgefallen. Stattdessen kommen nun der Apothekerverband pharmaSuisse und der Krankenkassenverband Curafutura mit einem eigenen Vorschlag. Sie präferieren fixe statt der vorgeschlagenen degressiven Aufschläge.

In der Schweiz werden derzeit die Apothekenmargen für erstattungsfähige Arzneimittel angepasst. Hiermit sollen negative Anreize bei der Abgabe und beim Verkauf von Medikamenten vermindert und die Abgabe preiswerter Generika gefördert werden. Mitte September 2018 hatte der Bundesrat die Vernehmlassung dazu eröffnet. Die Anhörung zur Änderung des betreffenden Paragraphen der der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) lief bis zum 14. Dezember 2018.

Was will der Bundesrat?

Der Vertriebsanteil, mit dem die Apotheken auch die Großhändler bezahlen müssen, wird in der Schweiz vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegt. Er besteht aus einem preisbezogenen Zuschlag auf den Fabrikabgabepreis (derzeit degressiv gestaffelte Marge von 12, 7 oder 0 Prozent) und einem Zuschlag je Packung (Fixmarge, derzeit nach sechs nach Preisklassen zwischen vier und 240 Franken). Für die geplante Anpassung des preisbezogenen Zuschlags wurden die Parameter zu dessen Berechnung neu kalkuliert. Kumuliert ergäbe sich nach der Neuberechnung ein preisbezogener Zuschlag von neun Prozent auf den Fabrikabgabepreis. Auch die bestehenden Preisklassen sollen reduziert und neu strukturiert werden. Nach dem Vorschlag des Bundesrates würden in Zukunft mengenmäßig fast siebzig Prozent des Arzneimittelverkaufs in der gleichen Preisklasse abgegolten. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hatte zwei Varianten in die Anhörung geschickt. Für beide wurden ähnlich große Einsparungen zu Gunsten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von ungefähr 47 Millionen Franken erwartet, davon 26 Millionen zu Lasten der Apotheken. 

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Abgelehnt

Nach den Ergebnissen der Anhörung fand jedoch keine der beiden Varianten Zustimmung. In einem aktuellen gemeinsamen Positionspapier lehnen der Apothekerverband pharmasuisse und der Krankenkassenverband Curafutura die isolierte Revision des Vertriebsanteils, wie vom EDI anvisiert, klar ab, und zwar mit folgender Begründung: Die negativen Anreize bei Abgabe und Verkauf von Arzneimitteln würden damit erhöht und die gewünschte Förderung der Abgabe von preiswerten Generika behindert, weil die Vertriebsmargen der Originale höher seien.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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