Kooperationsapotheken zu Spahns Eckpunkten

BVDAK: Spahns Boni-Deckel ist eine Totgeburt

Berlin - 15.01.2019, 11:00 Uhr

Auch der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann hat sich Jens Spahns Eckpunkte für Reformen im Apothekenmarkt genau angeschaut. ( r / Foto: BVDAK)

Auch der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann hat sich Jens Spahns Eckpunkte für Reformen im Apothekenmarkt genau angeschaut. ( r / Foto: BVDAK)


Nicht nur die ABDA-Mitgliedsorganisationen haben sich in den vergangenen Tagen intensiv mit den Reformvorschlägen des Bundesgesundheitsministers zum Apothekenmarkt befasst. Auch der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hat jetzt eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin begrüßen die Kooperationsapotheker zwar viele Eckpunkte – doch wie bei den meisten ihrer Kollegen hört der Zuspruch für sie beim Thema Gleichpreisigkeit auf: Dass Spahn Rx-Boni für EU-Versender gesetzlich festschreiben will, sei nicht akzeptabel.

Der Bundesverband Deutscher Kooperationsapotheken (BVDAK) hat eine 14-seitige Stellungnahme zu den Vorschlägen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu Reformen im Apothekenmarkt vorgelegt. Auch wenn die im Verband organisierten Kooperationsapotheken durchaus finden, „dass einige der vorgeschlagenen Punkte die qualitativ hochwertige, patienten- und zukunftsorientierte Arzneimittelversorgung fördern“, ist die Aufgabe der Gleichpreisigkeit durch Festschreibung eines Boni-Höchstbetrags für EU-Versender für sie nicht akzeptabel.

Nicht nachvollziehbar und nicht zu begründen ist aus BVDAK-Sicht, dass die Präsenzapotheken, die die flächendeckende Arzneimittelversorgung und Beratung hierzulande rund um die Uhr verlässlich sicherstellen, nun gesetzlich benachteiligt werden sollen. „Ungeachtet massiver rechtlicher Bedenken würde die gesetzliche Verankerung von Boni bei der Einlösung von Verschreibungen das Ende des Solidarprinzips in der Gesundheitsversorgung bedeuten“, so der BVDAK in einer Pressemitteilung. Die staatliche Förderung des Geldverdienens auf Rezept sei ein falsches Signal: „Warum soll derjenige, der krank ist und der die Solidargemeinschaft für seine komplette Versorgung in Anspruch nehmen darf, hierfür zusätzlich noch eine individuelle Belohnung erhalten?“

Es gibt Alternativen!

Vor allem sei eine solche Ungleichbehandlung von deutschen Apotheken und EU-Versandapotheken gar nicht nötig, betont der Verband weiter. Denn es gebe alternative Lösungen: die Überführung des Preisrechts in das SGB V ohne Möglichkeit der Bonifikationen und das Rx-Versandverbot. Mit diesen Alternativen müsse sich die Politik auseinandersetzen, um nicht nur das Solidarprinzip nicht zu gefährden, sondern auch die nationale Souveränität bei der Organisation und Ausgestaltung des Gesundheitssystems zu wahren, so der BVDAK.

Der BVDAK geht wie auch schon der Rechtsexperte Dr. Morton Douglas davon aus, dass die gesetzlich normierte Ungleichbehandlung verfassungswidrig sein wird. Insoweit sei die der Vorschlag eine „Totgeburt“, da ihre geringe Halbwertszeit schon jetzt absehbar sei.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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