Anhörung zum GSAV

Kliniken fürchten um Liefersicherheit in der ambulanten Zyto-Versorgung

Berlin - 17.12.2018, 17:15 Uhr


                                
                                        


 Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant neue Preisregelungen für die ambulante Zyto-Versorgung. Die DKG ist nicht überzeugt. (Foto: Tyler Olson/ stock.adobe.com)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant neue Preisregelungen für die ambulante Zyto-Versorgung. Die DKG ist nicht überzeugt. (Foto: Tyler Olson/ stock.adobe.com)


Der Referentenentwurf für ein Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) hat aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gute Ansätze. Kritik übt sie allerdings an den beabsichtigten Regelungen in der ambulanten Zytostatikaversorgung. Die Kliniken möchten die Preise für die nötigen Arzneimittel lieber selbst verhandeln, als dies den Kassen zu überlassen.

Der Entwurf für das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) war am heutigen Montag Thema einer Verbände-Anhörung im Bundesgesundheitsministerium. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nutzte diese, um ihre Bedenken an der geplanten Neuregelung für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln der Onkologie anzumelden. Diese ist eine Reaktion auf den Zyto-Skandal in Bottrop.

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Grundsätzlich enthalte der GSAV-Entwurf viele Aspekte, die geeignet seien, das Ziel, die Sicherheit und Qualität der Arzneimittelversorgung zu steigern, zu erreichen, erklärt die DKG in einer Mitteilung. Doch gerade im Bereich der ambulanten Zytostatikaversorgung werde dabei dauerhaft die Lieferfähigkeit infrage gestellt.

Geht es nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem ersten GSAV-Entwurf aus seinem Hause, erhalten öffentliche Apotheken künftig eine feste Herstellungspauschale von 110 Euro pro applikationsfertiger Einheit. Zudem erstatten die Kassen den Apotheken den „tatsächlich vereinbarten“ Einkaufspreis, höchstens jedoch den Apothekeneinkaufspreis und die Umsatzsteuer – Aufschläge sind nicht mehr vorgesehen. Damit bestehe für Apotheken keine Notwendigkeit mehr für Preisverhandlungen mit pharmazeutischen Unternehmen – denn etwaige Rabatte müssten ohnehin an die Kasse durchgereicht werden. Dafür sollen Rabattverträge zwischen Kassen und Pharmaunternehmen auf Landesebene die Regel werden – die bisherige Kann-Vorschrift soll eine Soll-Vorschrift werden. Und genau diese Verlagerung der Preisverhandlungen ganz auf die Kassen läuft der DKG zuwider. 

An Erfahrungen im Impfstoffbereich denken!

„Auch wir sehen, dass der Gesetzgeber auf den in Bottrop aufgedeckten Skandal reagieren muss, aber die vorgesehene Einführung der Rabattverträge in diesem Bereich lässt befürchten, dass es mittelfristig zu Versorgungsengpässen kommen könnte. Die Krankenkassen haben ja schon im Impfstoffbereich deutlich gemacht, dass sie Rabattverträge ausschließlich unter Kostengesichtspunkten, nicht aber unter Sicherheitsaspekten betrachten. Nicht umsonst werden gerade hier den Krankenkassen Grenzen aufgezeigt. Der Gesetzgeber sollte sich hüten, den gleichen Fehler zu machen“, mahnt DKG -Präsident Dr. Gerald Gaß.

Gerade für die Zytostatikaversorgung würden viele Altoriginale benötigt, die nur noch von einem oder wenigen Anbietern auf dem Markt zur Verfügung gestellt werden und zumeist finanziell nicht besonders lukrativ seien, so die DKG weiter. Sie fürchtet nun, dass eine weitere Verschärfung des Preiswettbewerbs durch Rabattverträge einzelne Anbieter dazu bringen könnte, ihre Zulassung zurückzugeben. Beispielhaft nennt die DKG den Krebswirkstoff 5-FU, bei dem es durch Marktaustritte bereits zu gravierenden, die Versorgung beeinträchtigenden Lieferengpässen gekommen ist.

Auch für die Krankenhausapotheken müsse eine patientenindividuelle Zytostatikazubereitung vor Ort ohne unkalkulierbare Risiken erbringbar sein, so die DKG weiter. Andernfalls könnten mittelfristig ihre wohnortnahen Versorgungsstrukturen zugunsten industrieller Herstellbetriebe flächendeckend und dauerhaft zerstört werden – „mit weitreichenden Auswirkungen für die Patienten“, so Gaß. Für ihn ist daher klar: „Der Einkauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten muss in der Eigenverantwortung der Krankenhäuser bleiben. Hier haben die Kostenträger nichts zu suchen.“

DKG: Ein Skandal wie in Bottrop ist in Kliniken nicht möglich

Nicht zuletzt weist die DKG darauf hin, dass ein Skandal wie in Bottrop in Krankenhäusern ohnehin ausgeschlossen sei. Die Zytostatikaherstellung in Krankenhausapotheken sei ein hochgradig arbeitsteiliger Prozess. Darüber hinaus gebe es durch die Angestelltenstruktur in den Krankenhausapotheken keine ökonomischen Fehlanreize.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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