Boni-Deckel

Zur Rose reagiert verhalten auf Spahns Apotheken-Pläne

Stuttgart - 14.12.2018, 13:15 Uhr

Aus Frauenfeld, wo der Pharmahandelskonzern Zur Rose seinen Sitz hat., äußert man sich zurückhaltend zu Spahns Plänen. ( r / Foto: Zur Rose)

Aus Frauenfeld, wo der Pharmahandelskonzern Zur Rose seinen Sitz hat., äußert man sich zurückhaltend zu Spahns Plänen. ( r / Foto: Zur Rose)


Keine Einschränkung des Rx-Versandes, weiter Boni – wenn auch gedeckelt und eine Marktanteil-Obergrenze, ab der die Boni-Möglichkeiten überprüft und reduziert werden sollen: Die ausländischen Versandapotheken dürften wenig auszusetzten haben an Jens Spahns Plänen zur Lösung des sogenannten Versandhandelskonflikts. Die Stellungnahme von Zur Rose klingt allerdings äußerst verhalten.

Am vergangenen Dienstag stellte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seine Pläne zur Lösung des Versandhandelskonflikts vor. Mit einem Rx-Versandverbot hatte wohl keiner mehr gerechnet. Doch dass nun auch die vom Minister selbst noch vor kurzem zum Ziel erklärte Gleichpreisigkeit Geschichte sein soll, stößt bei vielen Apothekern auf wenig Begeisterung. Der Bundesverband der Deutschen Versandapotheken (BVDVA) begrüßt zwar „dieses klare Bekenntnis des Ministers, auch in Zukunft auf eine innovative Arzneimittelversorgung mittels Rx-Versand zu setzen und diesen Vertriebsweg für die Patienten und Verbraucher zu erhalten, wie der Verband in einer Mitteilung schreibt. Die von Spahn geplante Boni-Regelung, bei der Rabatte auf Rx zwar gedeckelt, aber wie jetzt auch den ausländischen Versandapotheken vorbehalten bleiben, kritisiert der BVDVA heftig. Ein „exklusives Konjunkturprogramm für Online-Apotheken in den Niederlanden“ könne nicht im Interesse der deutschen Politik und Apothekerschaft sein, erklärt der Verbandsvorsitzende Christian Buse.

Juristische Zweifel an der Umsetzbarkeit der Regelungen

Und was sagen die „Online-Apotheken in den Niederlanden“ bzw. der Mutterkonzern der niederländischen Online-Apotheke DocMorris, Zur Rose? Der Rx-Versand bleibt erhalten, die Möglichkeit Boni zu geben auch. Zwar gedeckelt, aber immerhin muss sich die deutsche Konkurrenz nach Spahns Plänen weiterhin an die Arzneimittelpreisverordnung halten. Zwar wurde eine Grenze von einem Marktanteil von 5 Prozent festgesetzt, ab der die Bonimöglichkeiten überprüft und reduziert werden. Aber 2017 konnten die Versandapotheken etwa 1 Prozent des Rx-Marktes für sich behaupten, auch hier ist also noch Luft für Wachstum.

Zudem gibt es durchaus Zweifel, ob und wie dieses Vorhaben realisierbar ist. So erklärte zum Beispiel Dr. Sabine Richard, Chefin der Versorgungsabteilung im AOK-Bundesverband, dass sie den geplanten Eingrenzungen für EU-Versender keine juristische Chance gibt und dass sie gerne mit Versendern über Rx-Boni verhandeln würde. Und auch die Kammer Nordrhein äußerte sich mit Bezug auf den Rechtsexperten Morton Douglas eindeutig: „Dem Eckpunktepapier ist in Bezug auf die angestrebte Bonusregelung für ausländische Versandapotheken die Rechtswidrigkeit ins Gesicht geschrieben.“

Die offizielle Stellungnahme von Zur Rose zu dem Thema fällt sehr knapp und geradezu verhalten aus. „Die Zur-Rose-Gruppe begrüßt diesen Vorschlag, der den Patienten weiterhin die Wahlfreiheit bezüglich des Bezugskanals ermöglicht. Die Gruppe wird die kommunizierten Elemente nun im Detail analysieren. Für eine endgültige Einschätzung muss der finale Gesetzestext vorliegen.“


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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