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Durch Absenkung des variablen Anteils
Vorschläge aus dem 2HM-Gutachten: Gehe befürchtet Millionenverluste
Am heutigen Mittwoch befasst sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Bundestag mit dem 2HM-Gutachten zum Apothekenhonorar, in dem unter anderem Änderungen zum Großhandelshonorar vorgeschlagen werden, nämlich eine Erhöhung des Fixums auf 96 Cent, bei gleichzeitiger Absenkung des variablen Anteils auf 0,53 Prozent. Der Stuttgarter Großhändler Gehe befürchtet einen Ertragsverlust von mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr und fordert daher, dass der derzeitige variable Zuschlag erhalten bleiben müsse – bei gleichzeitiger, laut Gehe notwendiger, Erhöhung des Fixums.
Bereits
seit einer Weile ist klar, dass die Strategie, das 2HM-Gutachten zum
Apothekenhonorar durch Totschweigen aus der Welt zu schaffen, nicht aufgegangen
ist. Den Grünen war gelungen, es auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses
zu bringen, nachdem sie den Gesundheitsausschuss erstmal nicht überzeugen konnten,
sich mit der Sache zu befassen. Am heutigen Mittwoch wird sich der Ausschuss
mit dem Thema beschäftigen. Die Gutachter hatten neben Senkungen beim Fixhonorar der
Apotheker auch eine Anpassung der Großhandelsvergütung vorgeschlagen. Konkret
geht es darum, den Festzuschlag von heute 70 Cent auf 96 Cent zu erhöhen und
den variablen Zuschlag von 3,15 Prozent – bezogen auf den Abgabepreis des
pharmazeutischen Unternehmens – auf 0,53 Prozent abzusenken.
Mehr zum Thema
Dr. Peter Schreiner (Gehe) über das Großhandels-Fixhonorar
„Die ganze Branche verdient kein Geld mehr“
Im Vorfeld der Sitzung hat sich nun der Stuttgarter Großhändler Gehe dazu geäußert. In der Mitteilung heißt es, die Kosten im pharmazeutischen Großhandel seien in der Vergangenheit gestiegen und würden dies auch in Zukunft tun. Laut Gehe liegt das an den erhöhten Anforderungen an den Betrieb durch die EU-Leitlinien zur guten Vertriebspraxis und der EU-Fälschungsschutzrichtlinie, der stetigen Zunahme von handlungsintensiven Arzneimitteln (beispielsweise Kühlartikel oder Betäubungsmittel) und hochpreisigen Arzneimitteln sowie der ständigen Zunahme der Anzahl der Rabattverträge – mittlerweile 27.300 an der Zahl. Man unterstütze seitens der Gehe den Vorschlag des 2HM-Gutachtens, den Festzuschlag beim Pharmagroßhandel auf 96 Cent pro Packung zu erhöhen. Dr. Peter Schreiner, der Vorsitzender der Gehe- Geschäftsführung, hatte das bereits im Sommer im DAZ-Interview erklärt. Allerdings widerspreche man – wie auch damals im Interview – ausdrücklich der Argumentation des Gutachtens in Bezug auf die Anpassung des variablen Anteils. Dazu Schreiner: „Eine Kürzung des variablen Zuschlags würde für Gehe in der Gesamtberechnung zu einem Ertragsverlust von mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr führen. Für uns ist unverständlich, warum das Gutachten weder Abschreibungen als Kosten noch Gewinn als Vergütung für unternehmerisches Risiko berücksichtigt. Darüber hinaus würde die Absenkung des rabattfähigen variablen Zuschlags auch unmittelbaren Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Apotheken haben.“
Forderung aus Whitepaper bekräftigt
Der Großhändler fordert daher die Politik auf, wie es in der Mitteilung weiter heißt, die Großhandelsvergütung „an die signifikant steigenden Kosten und sinkenden Margen“ anzupassen, um die bedarfsgerechte flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln auch weiterhin sicherzustellen. Es könne nicht sein, dass die Großhändler seit Jahren die finanziell Leidtragenden seien, während die Reserven der Krankenkassen mittlerweile den Höchststand von mehr als 21 Milliarden Euro erreicht haben, so Schreiner weiter. Bereits im September hatte Gehe in einem Brief an die Politik auf den Tiefpunkt bei der Großhandelsmarge hingewiesen, der nach Auffassung des Großhändlers durch das rasante Wachstum hochpreisiger Arzneimittel bedingt ist. Auch im DAZ-Interview war das ein Thema. Die ganze Branche verdiene kein Geld mehr, hatte Schreiner damals erklärt.
Der Stuttgarter Großhändler bekräftigt daher die Forderung aus dem politischen Whitepaper, das im Sommer erschienen war, in Richtung der Politik: „So erforderlich eine Erhöhung des Festzuschlags auf 96 Cent ist, so dringend muss der derzeitige variable Zuschlag in Höhe von 3,15 Prozent erhalten bleiben.“
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