Ausnahmeregeln für die Geburtshilfe

Was darf an Hebammen ohne Rezept abgegeben werden?

Stuttgart - 27.11.2018, 15:25 Uhr

Hebammen
bzw. Entbindungspfleger können bestimmte Rx-Arzneimittel für ihren Praxisbedarf ohne Rezept beziehen. (Foto: bevisphoto / stock.adobe.com)

Hebammen bzw. Entbindungspfleger können bestimmte Rx-Arzneimittel für ihren Praxisbedarf ohne Rezept beziehen. (Foto: bevisphoto / stock.adobe.com)


Wer in der Apotheke Rx-Arzneimittel kaufen möchte, braucht ein Rezept – oder einen Arztausweis. So will es das Gesetz. Doch auch Hebammen und Entbindungspfleger, das ist die männliche Form, verlangen in der Apotheke gelegentlich Verschreibungspflichtiges. Dürfen sie das? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen in der Apotheke nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen, eine davon betrifft Arzneimittel, die in der Geburtshilfe von Hebammen beziehungsweise Entbindungspflegern benötigt werden. Diese Sonderregeln finden sich in § 48 AMG Absatz 3 Satz 2.

Insgesamt vier Wirkstoffe dürfen ohne vorliegende ärztliche Verordnung abgegeben werden:

Fenoterol zur Hemmung vorzeitiger Wehen (Tokolyse) in Zubereitungen von 25 µg zur Auflösung in 4 ml Infusionslösung in einer Packungsgröße von bis zu fünf Ampullen.

Lidocain als Lokalanästhetikum zur Durchführung eines Dammschnitts und zum Nähen von Dammschnitten und Dammrissen in einer Konzentration von bis zu 1 Prozent, einer Einzeldosis von bis zu 10 ml und einer Menge von bis zu 10 ml je Ampulle.

Topisches Lidocain

Von der Verschreibungspflicht ausgenommen ist Lidocain zum Aufbringen auf die Haut oder Schleimhaut, zum Beispiel als Gel oder Spray, wobei es das normale Spray nur als verschreibungspflichtige Version gibt und Xylocain dental Spray verschreibungsfrei. Das Nähen kleinerer Geburtsverletzungen ist bei Gel nicht benannt, jedoch darf es im Genitalbereich eingesetzt werden. Das verschreibungsfreie Spray ist in der Dentalanwendung nur zur Anwendung im Mundraum zugelassen und enthält außerdem noch Zusätze wie Levomenthol und Bananenaroma. Fürs Nähen zugelassen ist ausschließlich die Injektionsform. 

Methylergometrin bei Nachgeburtsblutungen in einer Konzentration bis zu 0,3 mg/ml und einer Einzeldosis bis zu 1 ml.

Oxytocin bei der gleichen Indikation und in einer Konzentration bis zu 10 I.E./ml und einer Einzeldosis bis zu 1 ml.

Erwerb für den Praxisbedarf möglich

Gemäß ihrer Berufsordnung müssen Hebammen beziehungsweise Entbindungspfleger diese und weitere (verschreibungsfreie) Arzneimittel im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit vorrätig halten, um sie im Bedarfsfall einsetzen zu können. Hebammen und Entbindungspfleger dürfen diese vier Arzneistoffe in der entsprechenden Darreichungsform in der Apotheke für ihren Praxisbedarf ohne Verschreibung erwerben. Ein Rezept für eine bestimmte Person über einen dieser Wirkstoffe dürfen sie jedoch nicht ausstellen. Wie bei einem Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt müssen sich PTA und Apotheker Gewissheit verschaffen, dass es sich wirklich um eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger handelt.


Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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