Fälschungsschutz

Stichtag für Securpharm: Anmeldung bei der NGDA bis zum 17. Dezember!

Süsel - 21.11.2018, 17:00 Uhr

Nach Informationen von DAZ.online müssen alle Apotheken spätestens bis zum 17. Dezember bei der NGDA zur Teilnahme an Securpharm registriert sein. ( r / Foto: Securpharm)

Nach Informationen von DAZ.online müssen alle Apotheken spätestens bis zum 17. Dezember bei der NGDA zur Teilnahme an Securpharm registriert sein. ( r / Foto: Securpharm)


Bis zum 17. Dezember 2018 müssen alle Apotheken bei der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) für die Teilnahme am sicheren Netz der Apotheker angemeldet sein. Nur dann kann die NGDA garantieren, dass die Apotheke bis zum Starttermin für das Securpharm-System am 9. Februar 2019 angeschlossen werden kann. Apothekenleiter, die ihre Apotheke bisher nicht angemeldet haben und nach dem 9. Februar 2019 weiter betriebsbereit sein wollen, müssen sich daher spätestens bis zum 17. Dezember 2018 anmelden – gerne natürlich früher!

Schon jetzt haben sich die meisten Apotheken bei der NGDA für das N-Ident-Verfahren registrieren lassen. Daraufhin erhalten die Apotheken ein Zertifikat, das in ihr Warenwirtschaftssystem übernommen wird. Dies ermöglicht den Zugang zum sicheren Netz der Apotheker und damit die Teilnahme am Securpharm-System. Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie gegen Arzneimittelfälschungen am 9. Februar 2019 müssen alle Apotheken in der EU an dem System ihres Landes teilnehmen. In Deutschland ist dies das Securpharm-System.

Der Stichtag am 17. Dezember 2018 bezieht sich auf die Anmeldung für das N-Ident-Verfahren bei der NGDA. Nur für Apotheken, die bis dahin angemeldet werden, garantiert die NGDA, dass sie das Zertifikat vor dem 9. Februar 2019 erhalten. Dass es einen solchen Stichtag für die Anmeldung geben wird, berichtete Kai-Peter Siemsen, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, bei der Kammerversammlung am 19. November. Er erklärte dazu: „Sollten Sie den Antrag erst nach dem Stichtag stellen, gefährden Sie die Betriebsfähigkeit Ihrer Apotheke. Also Obacht!“

Inzwischen teilte die NGDA mit, dass der 17. Dezember 2018 als Stichtag festgelegt wurde. Bis dahin müssen also alle Apotheken angemeldet werden, die ab dem 9. Februar 2019 weiter arbeiten wollen. Dabei müssen Filialverbünde für jede Apotheke eine eigene Anmeldung vornehmen. Mehr über das Anmeldeverfahren finden Sie unter https://ngda.de.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Vorbereitung auf den Fälschungsschutz

Securpharm – Was ist ab dem 9. Februar anders?

Zeitplan für Umsetzung steht / Welche Kosten kommen auf Apotheken und Industrie zu?

SecurPharm startet in die heiße Phase

Apotheker auf Securpharm gut vorbereitet

Über die Hälfte ist bereits registriert

Fritz Becker bei der LAV-Beiratssitzung: Es bleibt „spahnend“

securPharm bringt zusätzliche Sicherheit

BAH-Regionalkonferenz appelliert an Arzneimittelhersteller

„Letzter Aufruf“ zur Teilnahme an securPharm

1 Kommentar

Betriebsfähigkeit

von Thomas Luft am 21.11.2018 um 20:55 Uhr

Ja, die Registrierung sollten die letzten, die den Schuss noch nicht gehört haben oder keine Zeit hatten zügig durchführen. Dass die „Betriebsfähigkeit“ der Apotheke aber direkt am 9.2.19 gefährdet ist, halte ich für unwahrscheinlich. Denn die Industrie produziert erst ab diesem Datum entsprechend der Securpharm-Richtlinie. D.h. erst mal verkaufen der GH und die Apos Altpackungen ab, die für Securpharm noch keine Rolle spielen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.