Aufnahme in die OTC-Ausnahmeliste 

OTC-Cortison-Nasensprays für Erwachsene jetzt bedingt erstattungsfähig

Stuttgart - 13.11.2018, 17:50 Uhr

Allergiker, die dauerhaft schweren, allergischen Schnupfen haben, können OTC-Glucocorticoide auf Kassenrezept verordnet bekommen. (m / Foto: Torbz / stock.adobe.com)                                          

Allergiker, die dauerhaft schweren, allergischen Schnupfen haben, können OTC-Glucocorticoide auf Kassenrezept verordnet bekommen. (m / Foto: Torbz / stock.adobe.com)                                          


Mit Beclometason, Mometason und Fluticason sind mittlerweile drei Glucorticoide zur nasalen Anwendung ohne Rezept erhältlich. Was den einen freut, weil er sich den Arztbesuch spart, ärgert den anderen oder stellt ihn gar vor Probleme – schließlich bedeutet der OTC-Switch, dass der Patient die Kosten selbst tragen muss. Nun hat der G-BA gewährleistet, dass nasale OTC-Glucocorticoide unter bestimmten Umständen erstattungsfähig sind. 

Eigentlich sind apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel seit dem 1. Januar 2004 für Kinder ab zwölf Jahren und Erwachsene grundsätzlich von der Verordnungsfähigkeit zulasten der GKV ausgeschlossen. Wenn die jeweiligen OTC-Arzneimittel aber bei bestimmten Erkrankungen als Therapiestandard gelten, können sie auf Kassenrezept verordnet werden. Welche Mittel das unter welchen Umständen sind, regelt die Anlage I zur Arzneimittelrichtlinie „Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V“, auch „OTC-Ausnahmeliste“ genannt. Dazu gehören zum Beispiel Eisenpräparate bei gesicherter Eisenmangelanämie, Vitamin D bei manifester Osteoporose, Abführmittel bei Opioidtherapie – und seit Neuestem auch nasale Glucocorticoide. 

Die entsprechende Änderung ist am 9. November in Kraft getreten. Sie geht auf einen Beschluss des G-BA vom 16. August zurück. Voraussetzung dafür, dass Ärzte die entsprechenden Präparate zulasten der GKV verordnen können, ist eine „persistierende allergische Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik“. Eine Prüfpflicht, ob die Indikation wirklich gegeben ist, hat die Apotheke jedoch nicht. Nur wenn der Arzt eine Diagnose auf dem Rezept vermerkt hat, sollte auf Übereinstimmung geprüft werden.

Ärzte sollen bevorzugt OTC verordnen

Hintergrund der Änderung ist die Entlassung entsprechender Präparate aus der Verschreibungspflicht und der damit verbundene Wegfall der Erstattungsfähigkeit. So sind seit dem 1. Oktober 2016 die Wirkstoffe Mometasonfuroat und Fluticasonpropionat unter bestimmten Voraussetzungen ohne Rezept in der Apotheke erhältlich, nämlich „zur intranasalen Anwendung zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis, nach der Erstdiagnose einer saisonalen allergischen Rhinitis durch einen Arzt, in einer Tagesdosis bis 200 µg (Mometason, Fluticason), sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene beschränkt ist“. Zeitgleich mit dem OTC-Switch von nasalem Fluticason und Mometason wurde die verschreibungsfreie Tageshöchstdosis für Beclometason-Nasenspray, das bereits vorher ohne Rezept erhältlich war, von 200 µg auf 400 µg erhöht.

Zwar sind weiterhin verschreibungspflichtige nasale Glucocorticoide verfügbar, die Ärzte sind aber durch die Arzneimittelrichtlinie angehalten, bevorzugt OTC-Präparate zu verordnen, wenn diese im Handel sind. Da diese Präparate aber den Therapiestandard bei der Behandlung der persistierenden allergischen Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik darstellen, zum Beispiel gemäß der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und Immunologie, hat der G-BA im Rahmen seiner regelmäßigen Überprüfung in diesem Punkt die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Anlage I festgestellt.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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