Anstieg in zwei Stufen

Kabinett stimmt höherem Mindestlohn zu

Berlin - 31.10.2018, 17:00 Uhr

Ab dem kommenden Jahr gibt es 9,19 Euro Mindestlohn pro Stunde. (Foto: PhotoSG / stock.adobe.com)

Ab dem kommenden Jahr gibt es 9,19 Euro Mindestlohn pro Stunde. (Foto: PhotoSG / stock.adobe.com)


Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem kommenden Jahr: Zum 1. Januar 2019 zunächst von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde – und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro. Einer entsprechenden Verordnung des Bundesarbeitsministers hat das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch zugestimmt. Der neue Mindestlohn ist auch für Boten, Reinigungskräfte und Büroangestellte, die in Apotheken beschäftigt sind, zu berücksichtigen.

Der gesetzliche Mindestlohn für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland steigt ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen. Zum 1. Januar 2019 erhöht er sich von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro. Das sieht eine Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, der das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch zugestimmt hat.

Die Anhebung folgt einem Votum, das die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft Ende Juni gefasst hatte. Grundlage dafür ist die Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bekräftigte indessen seine Forderung nach einem deutlich höheren Mindestlohn: Er finde, „dass 12 Euro Mindestlohn angemessen sind“, schrieb der stellvertretende SPD-Vorsitzende und Vizekanzler in einem Gastbeitrag für „bild.de“. Scholz: „Am Lohn sollten Unternehmen nicht sparen.“

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer – außer für Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, bei Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Die Lohnuntergrenze war bereits im Jahr 2017 zum ersten Mal von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben worden. In mehreren Branchen gibt es zudem Mindestlöhne, die über der allgemeinen Untergrenze liegen.

Die Apothekengewerkschaft Adexa hatte bereits anlässlich des Kommissionsvotums im Sommer darauf hingewiesen, dass das Thema Mindestlohn auch für angestellte Approbierte, Apothekerassistenten und (Diplom-)Pharmazie-Ingenieure Relevanz hat: Für die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr, sprich zehn Stunden, erhalten sie nach dem aktuellen Gehaltstarif entweder 5,5 Stunden Freizeit oder 85,00 Euro Vergütung. Der Gehaltsbestandteil entspricht damit 8,50 Euro pro Stunde und liegt damit unter dem derzeit gültigen Mindestlohn. Für Adexa ist dies eine nicht mehr zeitgemäße Entlohnung – gerade angesichts des Fachkräftemangels.

Ganz klar anzuwenden sind die neuen Regelungen zum Mindestlohn bei Boten, Reinigungskräften und Büromitarbeiter/innen in den Apotheken.  


Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

gut...

von Michael Weigand am 31.10.2018 um 17:11 Uhr

....dass es auch die Paketboten trifft....oder etwa doch nicht...na, wer hätte es gedacht....

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