Pille und Thromboserisiko

Yasminelle-Prozess: Gericht rät zur Einigung, Bayer sieht keine Grundlage

Stuttgart - 19.10.2018, 15:00 Uhr

Der Streit um mögliche Risiken der Anti-Baby-Pille Yasminelle® dauert an. (s / picture alliance / dpa)

Der Streit um mögliche Risiken der Anti-Baby-Pille Yasminelle® dauert an. (s / picture alliance / dpa)


Im seit 2011 dauernden juristischen Streit um mögliche Gefahren der Anti-Baby-Pille Yasminelle hat das Landgericht Waldshut-Tiengen zur Einigung aufgerufen. Am gestrigen Donnerstag ist erstmals ein medizinischer Gutachter gehört worden: Demnach seien andere Ursachen als die Einnahme der Pille für den gesundheitlichen Schaden der Klägerin sehr unwahrscheinlich. Ein Vergleich vor Gericht oder eine außergerichtliche Einigung sind nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin die beste Lösung.  

Laut der Vorsitzenden Richterin des Landgerichts Waldshut-Tiengen ist der Fall um die möglichen Gefahren der Pille Yasminelle® komplex und schwierig. Deshalb sei sie ein Vergleich vor Gericht oder eine außergerichtliche Einigung die beste Lösung, heißt es in einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Werde bis zum 20. Dezember keine Einigung erzielt, drohe ein Prozess, der für beide Seiten ein hohes Risiko berge und weiterhin Jahre dauern könnte. 

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Das Verfahren läuft bereits seit 2011. Den ersten und bis zum gestrigen Donnerstag einzigen Verhandlungstermin hatte es im Dezember 2015 gegeben. Zuvor hatten sich die Beteiligten schriftlich ausgetauscht. Nach der Verhandlung im Dezember 2015 beauftragte das Gericht einen medizinischen Experten, der am gestrigen Donnerstag vor der Zivilkammer sein Gutachten erläuterte. 

Laut dem medizinischen Gutacher sei die lebensgefährliche Krankheit der Frau zwar mit großer Wahrscheinlichkeit auf die vorherige Einnahme der Pille zurückzuführen, andere Ursachen seien sehr unwahrscheinlich. Sie könnten jedoch nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden.

Richterin: Gutachten lässt viele Fragen offen

Nach dem Gutachten blieben viele Fragen offen, sagte die Richterin. Es gebe viele Wahrscheinlichkeiten und Unsicherheiten. Die Richterin kam zu dem Schluss, dass es um komplizierte juristische, medizinische und Haftungsfragen gehe, die nur schwer eindeutig beantwortet werden können.

Nach der Einnahme von Yasminelle® soll die Klägerin im Juni 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten haben und dabei fast gestorben sein. Noch heute leide sie unter den Folgen und könne wegen der gesundheitlichen Probleme keine Kinder mehr bekommen. Sie macht die Pille mit ihrem Wirkstoff Drospirenon für ihre gesundheitlichen Probleme verantwortlich und fordert von Bayer Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro.



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