DAZ.online-Wahlcheck (Teil 3)

Impfen in der Apotheke, Honorar, Rabattverträge – Was sagen die Bayern-Parteien?

München - 12.10.2018, 07:00 Uhr

(Foto: imago | Stimmzettel: Wolfgang / stock.adobe.com)

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Nur noch zwei Mal schlafen, dann ist es so weit: Bayern wählt einen neuen Landtag. In den ersten beiden DAZ.online-Wahlchecks zur Landtagswahl haben sich CSU, SPD, Freie Wähler, Grüne, FDP, Linke und AfD bereits vielen apothekenpolitischen Themen geäußert. Im letzten Teil des Wahlchecks geht es am heutigen Freitag um neue Dienstleistungen in der Apotheke, das Apothekenhonorar, die Importquote und Rabattverträge.

CSU und SPD

Was sagt die CSU zu neuen Aufgaben für die Apotheker, wie etwa Impfungen in der Apotheke?

CSU: Zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Apotheken hält die CSU konsequent an einem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland fest. Darüber hinaus ist die CSU offen für Vorschläge, die zur finanziellen Planungssicherheit der Apotheken beitragen können. Es ist nur legitim, wenn die Apotheker bestimmte Leistungen vergütet haben möchten. So haben wir ein Extra-Honorar für den Not-und Nachtdienst eingeführt und wollen in der neuen Legislatur gerne prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, weitere Rechtsgrundlagen zu schaffen. Der CSU ist bewusst, dass eine Apotheke auf Dauer nur existieren kann, wenn das Einkommen auskömmlich ist.

Gibt es aus Sicht der CSU Handlungsbedarf beim Apothekenhonorar?

CSU: Selbstverständlich unterliegen Struktur und Höhe von Apothekenhonoraren einer entsprechenden Systematik. Aus unserer Sicht wäre es angebracht, die Apothekenhonorare regelmäßig auf Angemessenheit zu überprüfen.

Sollte die Importförderklausel abgeschafft werden?

CSU: Beim Import von Arzneimitteln ist für die CSU die Qualitätssicherung entscheidend.

Gibt es aus Ihrer Sicht Handlungsbedarf bei den Rabattverträgen?

CSU: Für die CSU ist entscheidend, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Deshalb ist es aus unserer Sicht bedenklich, wenn nur ein Anbieter entsprechende Verträge erhält.


Was sagt die SPD zu neuen Aufgaben für die Apotheker, wie etwa Impfungen in der Apotheke?

Bayern SPD: Apotheken können in der Prävention eine wichtige Rolle spielen. Dies zeigte unter anderem eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts für Prävention im Gesundheitswesen (WIPiG), die sowohl die Umsetzbarkeit als auch die Effektivität eines Programms zur Prävention von Typ-2-Diabetes in der öffentlichen Apotheke nachweisen konnte. Wir setzen uns dafür ein, dass die Präventionskompetenz der Apotheker in den relevanten präventionspolitischen Gremien wie der Nationalen Präventionskonferenz oder den Landesrahmenvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie stärker berücksichtigt wird. Auch im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit sollen Apotheker eine wichtigere Rolle spielen.

Gibt es aus Sicht der SPD Handlungsbedarf beim Apothekenhonorar?

SPD Bayern: Wir setzen uns für eine Erhöhung der Rezepturvergütung für Apotheker ein. Das für Rezepturen ausgezahlte Honorar steht in keinem Verhältnis zum Aufwand und ist zudem sehr lange nicht angepasst worden. Auch die Vergütung bei dokumentationspflichtigen Arzneimitteln, die seit 1978 nicht mehr verändert wurde, sowie bei Betäubungsmitteln muss verbessert werden. Aufgrund des steigenden Anteils von hochpreisigen Arzneimitteln wollen wir den prozentualen Anteil des Apothekenhonorars deckeln, ohne dabei insgesamt die Ausgaben für Apothekenhonorare zu reduzieren.

Sollte die Importförderklausel abgeschafft werden?

Bayern SPD: Nach der derzeitigen Regelung müssen Apotheker ein reimportiertes Arzneimittel abgeben, wenn es 15 Prozent oder 15 Euro günstiger ist als der deutsche Listenpreis. Zusätzlich haben Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband in einem Rahmenvertrag vereinbart, dass mindestens fünf Prozent des Apothekenumsatzes mit Fertigarzneimitteln aus Reimporten kommen müssen. Wir halten es für angemessen, diese Regelung dahingehend zu verändern, dass der Preisabstand immer 15 Prozent betragen muss. Der 15-Euro-Abstand sollte hingegen entfallen.

Gibt es aus Sicht der SPD Bayern Handlungsbedarf bei den Rabattverträgen?

Bayern SPD: Hier sehen wir keinen größeren Reformbedarf und wollen das bisherige Preissystem grundsätzlich beibehalten. Um Sicherheitsprobleme zu vermeiden, müssen Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden gestärkt werden. Nach der derzeitigen Regelung müssen Apotheker ein reimportiertes Arzneimittel abgeben, wenn es 15 Prozent oder 15 Euro günstiger ist als der deutsche Listenpreis. Zusätzlich haben Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband im Rahmenvertrag vereinbart, dass mindestens fünf Prozent des Apothekenumsatzes mit Fertigarzneimitteln aus Reimporten kommen müssen.




Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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