Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 

„Apotheker (m/w/d)“ in Stellenanzeigen bislang selten zu finden

Berlin - 08.10.2018, 16:00 Uhr

Der Deutsche Apotheker Verlag nimmt bei seinen Ausschreibungen bereits Rücksicht auf das dritte Geschlecht. (s / Foto: DAZ.online)

Der Deutsche Apotheker Verlag nimmt bei seinen Ausschreibungen bereits Rücksicht auf das dritte Geschlecht. (s / Foto: DAZ.online)


Wenn Unternehmen Rechtssicherheit haben wollen, sollen sie künftig in Stellenanzeigen das dritte Geschlecht beachten oder geschlechterneutral formulieren, rät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Laut einer Studie richten sich die Ausschreibungen bislang kaum an das dritte Geschlecht. Die Daten wurden allerdings vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erhoben, nach der im Geburtenregister ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein muss

Menschen mit drittem Geschlecht werden in Stellenausschreibungen bisher kaum direkt angesprochen. Das ist ein Ergebnis einer neuen Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die am heutigen Montag in Berlin vorgestellt wurde. Experten untersuchten dafür rund 6000 Stellenanzeigen auf diskriminierende Merkmale. Nur 0,2 Prozent der Anzeigen richteten sich demnach mithilfe eines Gendergaps (zum Beispiel „Apotheker_in“) oder eines Gendersternchens („Apotheker*in“) explizit auch an Menschen mit drittem Geschlecht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Herbst 2017 entschieden, dass im Geburtenregister ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein muss. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung in Kraft treten, das Bundeskabinett hat inzwischen einen Gesetzentwurf beschlossen. Der Erhebungszeitraum der Studie lag allerdings vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Insgesamt zog die Studie eine positive Bilanz. Der weitaus größte Teil der untersuchten Stellenanzeigen (97,8 Prozent) benachteiligte demnach keine Personengruppen nach der aktuell geltenden Gesetzeslage.

Für Rechtssicherheit neutral oder mit Zusatz „d“ 

Wenn Unternehmen Rechtssicherheit haben wollen, sollten sie das dritte Geschlecht künftig beachten oder geschlechterneutral formulieren, sagte der Sprecher der Antidiskriminierungsstelle, Sebastian Bickerich. Arbeitgeber könnten das durch die Formulierung „Fachkraft für ...“ oder den Zusatz „d“ für „divers“. 


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1 Kommentar

Antidiskriminierung

von norbert brand am 09.10.2018 um 8:18 Uhr

ich bin mir nicht sicher, ob man das jetzt kommentieren sollte.

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