Arzneimittelausgaben

2019: Ärzte dürfen 3,7 Prozent mehr verordnen

Berlin - 08.10.2018, 14:10 Uhr

Das Ausgabenvolumen der Krankenkassen für Arzneimittel soll 2019 um etwa 1,4 Milliarden Euro steigen. (c / Foto: imago)

Das Ausgabenvolumen der Krankenkassen für Arzneimittel soll 2019 um etwa 1,4 Milliarden Euro steigen. (c / Foto: imago)


Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnen damit, dass die Arzneimittelausgaben auch im kommenden Jahr steigen werden. Beide Verbände haben in der vergangenen Woche ein Plus von 3,7 Prozent beim Ausgabenvolumen festgelegt. Rein rechnerisch können die Mediziner somit für etwa 1,4 Milliarden Euro mehr Arzneimittel verordnen.

Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt im kommenden Jahr um 3,7 Prozent. Das ist das Ergebnis der bundesweiten Rahmenvorgaben, auf die sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt haben. Rein rechnerisch wird sich das voraussichtliche Ausgabenvolumen der Kassen für Arzneimittel somit um 1,4 Milliarden Euro erhöhen.

Was sind die Rahmenvorgaben für Arzneimittel?

Die Kassenärzte und der GKV-Spitzenverband verhandeln jedes Jahr bis Ende September für das Folgejahr ein voraussichtliches Ausgabenvolumen für Arzneimittel und Heilmittel. Die sogenannten Rahmenvorgaben sind also eine Zielvereinbarung. Bei Überschreitung der Ausgaben drohen den Ärzten Vergütungsabzüge, bei Unterschreitung sind gesetzlich Boni vorgesehen. Die auf Bundesebene verhandelten Werte müssen nun bis Ende November in den regionalen Verhandlungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Landesvertretern der Kassen konkretisiert werden – je nach Arzneimittel- und Behandlungsbedarf. Als Grundlage des Ausgabenvolumens dienen verschiedene Aspekte, etwa die Zahl und Altersstruktur der Versicherten, die Preisentwicklung und der Einsatz innovativer Arzneimittel. Einige dieser Faktoren werden auf Bundesebene ausgehandelt, andere auf Landesebene.

Wie aber kommen die voraussichtlichen Ausgabensteigerungen zustande? Ein Blick in den Rahmenvertrag verrät, dass es nach wie vor die neuen Arzneimittel sind, die die Kostensteigerungen verursachen. Alleine dafür ist eine Kostensteigerung von 3,7 Prozent vorgesehen. Im Jahr 2017 hatten sich beide Parteien für das laufende Jahr noch auf ein Plus von 2,9 Prozent bei den innovativen Arzneimitteln geeinigt. Insbesondere für die Gruppe der neuen Onkologika wird mehr Geld eingeplant, denn diese werden laut KBV immer häufiger ambulant verordnet, was zu häufigeren und teureren Verordnungen aus den Praxen führt. Auch die Verordnungsfähigkeit von Cannabis soll sich kostensteigernd auswirken – eine genaue Zahl wurde hier aber nicht genannt.

Heilmittelausgaben sollen ebenfalls steigen

Und auch bei den Heilmitteln rechnen KBV und GKV-SV mit Mehrausgaben im kommenden Jahr. Die in der vergangenen Woche vereinbarte Steigerung beträgt gegenüber dem laufenden Jahr 0,8 Prozentpunkte, die laut KBV in erster Linie auf Verlagerungen zwischen den Leistungsbereichen zurückzuführen sind.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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