Betrugsversuch per Fax

Einstweilige Verfügung gegen „Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)“

05.10.2018, 15:15 Uhr

Viele Freiberufler und Gewerbetreibende erhielten in den vergangenen Tagen ein solches Fax. ( R / Quelle: DAZ.online)

Viele Freiberufler und Gewerbetreibende erhielten in den vergangenen Tagen ein solches Fax. ( R / Quelle: DAZ.online)


Anfang der Woche versetzte ein Fax der „Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)“ viele Betriebe, darunter auch Apotheken, in Aufregung: In dem Schreiben wurde zur Umsetzung des Datenschutzes aufgefordert, wie es gesetzliche Pflicht ist, verbunden mit einer Zahlungsaufforderung. Eine Kanzlei aus München, die ebenfalls ein Fax erhalten hatte, hat nun eine einstweilige Verfügung gegen die dahinter stehende „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.“ aus Malta erwirkt. 

Die „Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)“ darf keine Faxwerbung mehr versenden. Das Landgericht München I hat das auf Betreiben der Münchner Rechtsanwälte LoschelderLeisenberg per einstweiliger Verfügung untersagt. Das teilt die Kanzlei am heutigen Freitag mit. Zudem wurde dem dahinter stehenden Unternehmen, der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. aus Malta, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht, sollte es weitere Schreiben als „Datenschutzauskunft-Zentrale“ an die Kanzlei senden, in denen angebliche Leistungen im Zusammenhang mit der DSGVO angeboten werden. Nach Zustellung der Einstweiligen Verfügung habe die „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.“ die Gelegenheit, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen, heißt es.

Die „Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)“ hatte seit Beginn der Woche Faxe an Freiberufler und Gewerbetreibende, darunter auch Apotheken und eben die Kanzlei, verschickt. Dort hieß es: „… um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen, bitten wir sie, das angeheftete Formular auszufüllen und bei  Annahme unterschrieben bis zum 9. Oktober 2018 gebührenfrei an die EU-weite zentrale Fax-Stelle 00800/7700777 zu senden.“

Kam man dieser Aufforderung nach, wurden Zahlungen fällig. Im Kleingedruckten hieß es nämlich: „Die in diesem Auftrag genannte Person/Unternehmen erwirbt das Leistungspaket Basisdatenschutz. Dieses beinhaltet Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO. Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgl. USt: EUR 498. Die Berechnung erfolgt jährlich. […] Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt.”



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Für mich Betrug

von ulrics am 21.10.2018 um 10:17 Uhr

Für mich ist das Betrug, sich als eine Art Behörde auszugeben.

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