Positionen des BVDAK

Kooperations-Apotheken wollen impfen

Berlin - 02.10.2018, 17:45 Uhr

Der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann hat neue Positionen zur Weiterentwicklung des Apothekenwesens vorgelegt. (m / Foto: BVDAK)

Der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann hat neue Positionen zur Weiterentwicklung des Apothekenwesens vorgelegt. (m / Foto: BVDAK)


Der Bundesverband deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) spricht sich dafür aus, dass die öffentlichen Apotheken in Zukunft mehr heilberufliche Verantwortung übernehmen können. So sollten Apotheken nach entsprechender Weiterbildung Grippe- und andere Standardimpfungen durchführen können. Dafür will der Verband nun um Unterstützung im Bundesgesundheitsministerium werben.

Der Bundesverband deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hat seine Positionen zur Weiterentwicklung des Apothekenwesens fortgeführt und ein weiteres Positionspapier veröffentlicht. Unter anderem fordert der Verband darin, das heilberufliche Angebot von Apotheken zu erweitern.  

Erst vergangene Woche wurde bei einer Diskussionsrunde des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller deutlich, dass das Impfen in der Apotheke auch in der Politik auf offene Ohren stößt. In anderen Ländern ist dieses Angebot bereits etabliert. Allerdings übt sich die ABDA in puncto Impfen bislang in Zurückhaltung – die Konfrontation mit den Ärzten will man offenbar vermeiden. Der BVDAK sieht hier seine Chance. Er tritt ausdrücklich dafür ein, dass in Apotheken künftig – nach entsprechender Weiterbildung – Grippeimpfungen oder andere Standardimpfungen selbstständig durchgeführt werden dürfen. So ließe sich die Durchimpfungsrate spürbar steigern und Ärzte könnten entlastet werden. Zur Erarbeitung eines grundlegenden Konzeptes stehe der BVDAK dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gerne zur Verfügung, lässt der Verband wissen. Ein Pilotprojekt unter dem Dach des BMG könnte nach Absegnung des Konzeptes bereits 2019 erfolgen.

Ferner plädiert der BVDAK dafür, die Vorgaben für den Botendienst zu vereinfachen, um so der gesteigerten Serviceerwartung der Patienten im digitalen  Zeitalter entgegenkommen zu können. Den Vor-Ort-Apotheken sollte möglich sein, die Bevölkerung systematisch per Botendienst versorgen zu können – ohne, dass ein begründeter Einzelfall vorliegt oder eine Versandhandelserlaubnis erforderlich ist. Dabei sollte es aus BVDAK-Sicht im freien Ermessen der Apotheken stehen, hierfür auch Gebühren zu verlangen.

Auch in Sachen Digitalisierung will der BVDAK voranschreiten: Dazu schlägt er vor, eine einheitliche digitale Plattform einzuführen, die staatlicher Kontrolle unterliegt. Wenn es gelinge, alle deutschen Apotheken untereinander zu vernetzen, sei ein deutschlandweites Medikationsmanagement wesentlich leichter umzusetzen. An diese Plattform müssten sich alle Apotheken, E-Rezeptanbieter, Rezeptabrechner, Apotheken-App-Anbieter und sonstige Dienstleister, die miteinander im Wettbewerb stehen, anschließen können.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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