Nutzenbewertung von Ocrevus

Wie findet der G-BA Ocrelizumab?

Berlin - 21.09.2018, 11:15 Uhr

Nach der G-BA-Nutzenbewertung startet Roche die Preisverhandlungen mit dem GKV-SV zu Ocrelizumab. ( r / Foto: picture alliance)

Nach der G-BA-Nutzenbewertung startet Roche die Preisverhandlungen mit dem GKV-SV zu Ocrelizumab. ( r / Foto: picture alliance)


Mit Ocrelizumab, Ocrevus®, will Roche die Therapie der multiplen Sklerose revolutionieren. Es ist das erste Arzneimittel, das sowohl für die schubförmige multiple Sklerose (RMS), als auch für die seltenere Form der primär progredienten MS (PPMS) im Januar 2018 die EU-Zulassung erhielt. Doch wie bewertet der G-BA den Nutzen von Ocrevus®? Nicht für alle Patienten ist laut G-BA ein Zusatznutzen vorhanden.

Nachdem Neurologen schon im Laufe des Jahres 2017 Ocrelizumab in den Vereinigten Staaten, der Schweiz und Australien zur MS-Behandlung einsetzen konnten, sprach im Januar 2018 auch die Europäische Kommission die EU-Zulassung für Ocrevus® aus.

Das Besondere an dem CD20-Antikörper? Ocrelizumab ist das erste Arzneimittel, das auch in der Therapie der primär progredienten multiplen Sklerose (PPMS) eingesetzt werden darf. Bis zur Ocrelizumab-Zulassung stand Patienten mit PPMS keine zugelassene Therapie-Option zur Verfügung. Allerdings fand ein weiterer CD20-Antikörper bislang Off-label-Einsatz: Rituximab.

Ocrelizumab erstes Arzneimittel bei PPMS

Als erstem Pharmakonzern überhaupt ist es Roche, dem forschenden Pharmaunternehmen hinter Ocrelizumab, gelungen, ein Arzneimittel gegen beide MS-Unterformen, der schubförmig verlaufenden (RMS) und der primär progredienten, auf den Markt zu bringen. Auch der G-BA hat sich Ocrelizumab mittlerweile angeschaut. Im August dieses Jahres konnte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Nutzenbewertung des jüngsten Arzneimittels zur Therapie der multiplen Sklerose abschließen. Was kam dabei heraus? Nicht alle Patienten profitieren laut G-BA wohl im gleichen Maß von Ocrevus® und auch nicht für jeden MS-Patienten erachtet der G-BA unter Prof. Josef Hecken den Zusatznutzen als gegeben.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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