Landgericht Halle

Haftstrafen für Mutter und Sohn wegen Rezeptbetrugs

Berlin - 30.08.2018, 17:00 Uhr

Das Landgericht Halle hat eine Apothekerin und einen Apotheker wegen Rezeptbetrugs verurteilt  – späte Reue nutzte ihnen dabei wenig. ( r / Foto: imago)

Das Landgericht Halle hat eine Apothekerin und einen Apotheker wegen Rezeptbetrugs verurteilt  – späte Reue nutzte ihnen dabei wenig. ( r / Foto: imago)


Es war ein schneller Prozess: Vergangenen Freitag startete am Landgericht Halle die Hauptverhandlung, in der sich eine Mutter und ihr Sohn – beide Apotheker – wegen Rezeptbetrugs verantworten mussten. Am heutigen Donnertag erging das Urteil. Die Apothekerin wurde zu einer Haftstreife von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe für ihren Sohn blieb unter zwei Jahren, sodass die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Rezeptbetrug ist alles andere als ein Kavaliersdelikt – und selbst in einer finanziellen Notsituation sollte man ärztliche Verordnungen keinesfalls eigenmächtig ergänzen. Das haben eine 64-jährige Apothekerin und ihr 37-jähriger Sohn, ebenfalls Apotheker, jetzt deutlich zu spüren bekommen. Sie müssen dafür gerade stehen, dass sie mit fingierten Rezepten mehr als 650.000 Euro bei verschiedenen Krankenkassen geschröpft haben.

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Wie bereits berichtet, waren Mutter und Sohn wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. Zwischen 2008 und 2012 sollen sie ärztliche Verordnungen im großen Stil manipuliert und bei den Kassen kassiert haben. Hintergrund waren offenbar Geldsorgen. 2013 flog der Betrug auf und ihre Apotheke in Hohenmölsen wurde geschlossen. Es folgten umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Im Dezember 2017 wurde Anklage erhoben.

Nachdem die beiden Angeklagten gleich zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche die Anschuldigungen eingeräumt haben, blieb ihnen ein langwieriges Gerichtsverfahren erspart. Gemeinsam mit Gericht und Staatsanwaltschaft kam man überein, das Verfahren zu beenden. Die Apothekerin wurde nun wegen Betrugs in 171 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Ihr Sohn wegen gemeinschaftlich begangenen Betruges in 62 Fällen zu einem Jahr und acht Monaten. Bei einer Strafe unter zwei Jahren kann die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden, was hier auch geschehen ist. Die Angeklagten müssen zudem die Kosten des Verfahrens tragen.

Für die Mutter bedeutet dies nun Gefängnis – jedenfalls dann, wenn sie auch gesundheitlich als haftfähig erachtet wird. Sie und ihr Sohn haben allerdings noch eine Woche Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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