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Stellungnahme
DPhG: Präsenzapotheken sind die beste Wahl fürs Patientenwohl
Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) unterstützt Initiativen, die das Rx-Versandverbot zum Ziel haben und dadurch die Präsenzapotheken stärken. Das erklärt die wissenschaftliche Fachgesellschaft nun in einer Stellungnahme, in der sie ausführlich darlegt, warum die Apotheke vor Ort für den Patienten die beste Wahl ist. Zudem positioniert sich die DPhG klar gegen die ärztliche Fernbehandlung.
In den Augen der DPhG profitieren Patienten, die direkten Kontakt zu ihrem Apotheker vor Ort haben, am meisten von den Fortschritten der wissenschaftlichen Pharmazie. Hinsichtlich Medikationsmanagement, Arzneimitteltherapiesicherheit und evidenzbasierter Pharmazie sind Präsenzapotheken im Sinne einer personalisierten Arzneimitteltherapie die beste Wahl zum Wohle der Patienten, findet die Fachgesellschaft. Daher unterstützt die DPhG alle Initiativen – wie zuletzt die Online-Petition des Forchheimer Apothekers Christian Redmann –, die das Versandhandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel zum Ziel haben und dadurch die Präsenzapotheken stärken und sie als moderne, digitalisierte und hochqualifizierte Einrichtungen im Gesundheitswesen zu präsentieren. Das erklärt die Fachgesellschaft in einer aktuellen Stellungnahme.
„Arzneimittel sind Güter der besonderen Art“
So seien, schreibt die DPhG, Arzneimittel Güter der besonderen Art. Dass der Gesetzgeber einerseits sehr hohe Anforderungen an die Qualifikation der Apotheker und die Ausstattung von Apotheken stelle und damit die Wichtigkeit einer verantwortungsvollen und hochwertigen Arzneimittelversorgung deutlich mache, andererseits aber Arzneimittelversender einen Briefträger zur Auslieferung von Arzneimitteln beauftragen oder gar einen Arzneimittelautomaten zur Selbstbedienung aufstellen, „klinge wie Hohn“. Der Ausschluss aus der Erstattungspflicht, die Einführung des Versandhandels und die Aufhebung der Preisbindung haben nach Ansicht der DPhG die Trivialisierung der apothekenpflichtigen OTC-Präparate gefördert – bei bestehendem Risiko bei falscher oder missbräuchlicher Anwendung. Weil Arzneimittel Nutzen, aber auch Risiken mit sich brächten, gebe es die Apothekenpflicht, so die DPhG. Nur in einem persönlichen Gespräch könne der Apotheker klären, ob die Eigendiagnose des Patienten plausibel ist und gegebenfalls den Patienten dazu motivieren, einen Arzt zu konsultieren.
„Laien sind nicht sensibilisiert für Probleme in der Arzneimitteltherapie“
Zudem hat die Präsenzapotheke gegenüber dem anonymen Versandhandel nach Ansicht der DPhG den entscheidenden Vorteil, dass durch den engen Kontakt von Apotheker, Arzt und Patient mögliche Medikationsfehler rechtzeitig entdeckt und Lösungen gefunden werden könnten. Außerdem hebt die Fachgesellschaft auf den Umstand ab, dass beim Versandhandel der Patient selbst beurteilen muss, ob er eine Beratung für erforderlich hält oder nicht. Die DPhG erachtet das als problematisch, weil medizinische Laien nicht sensibilisiert für Probleme in der Arzneimitteltherapie seien. Und selbst wenn der Patient zu dem Schluss kommt, dass er eine Beratung braucht, müsse er seine Fragen telefonisch oder über Videogespräch an das pharmazeutische Personal des Versandhandels richten. Dazu schreibt die DPhG wörtlich:
Nicht nachvollziehbar ist, wie dieses aus Patientensicht unsichere und umständliche Procedere von manchen Kreisen als innovativ und zukunftsträchtig angepriesen wird, wo es sich doch bei näherem Hinsehen nur um eine Maßnahme handelt, zu Lasten der Patienten Kosten zu sparen. Es ist fraglich, ob jeder Patient, der die Beratung benötigt, sich auch durchringt, diesen vermeintlich ‚modernen‘ Weg zu beschreiten.“
1 Kommentar
DphG mit schwindendem Ethos?
von Heiko Barz am 20.08.2018 um 19:00 Uhr
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