Bei sommerlichen Temperaturen

Hitzefrei für Apothekenmitarbeiter?

Stuttgart - 30.07.2018, 12:45 Uhr

Bei sommerlichen Temperaturen sollte die Arbeit so angenehm wie möglich gestaltet sein. Einen Anspruch auf Hitzefrei gibt es in der Apotheke nicht. (Foto: imago)

Bei sommerlichen Temperaturen sollte die Arbeit so angenehm wie möglich gestaltet sein. Einen Anspruch auf Hitzefrei gibt es in der Apotheke nicht. (Foto: imago)


Der Sommer zeigt sich in diesem Jahr von seiner besten Seite. Auch heute ist in den meisten Teilen Deutschlands Badewetter mit Sonnenschein und Höchstwerten von über 30 Grad. Wer würde da nicht gerne den Tag draußen am See verbringen? Doch leider dürfen Apothekenmitarbeiter auch bei hohen Temperaturen nicht einfach zu Hause bleiben.

Immer wieder stellen sich Kolleginnen und Kollegen die Frage, ob ein Apothekenleiter bei hochsommerlichen Temperaturen seine Mitarbeiter von den Arbeitspflichten befreien und ihnen „hitzefrei“ geben muss. Oder genügt es, die Kleiderordnung, die in vielen Apotheken das Tragen eines Kittels in Offizin und Labor vorschreibt, zu lockern und Getränke zur Verfügung zu stellen?

So ist die rechtliche Lage

Ein Blick in die Apothekenbetriebsordnung (§4 ApBetrO) zeigt: „Es muss eine Lagerhaltung unterhalb einer Temperatur von 25 Grad Celsius möglich sein.“ Dies gilt natürlich auch für die Arzneimittel in der Sichtwahl und somit den Handverkauf. Höhere Temperaturen sind somit nicht zulässig.

Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR 3.5 gibt im Unterschied zu diesen verpflichtenden Rahmenbedingungen teilweise nur Empfehlungen. In Arbeitsräumen soll die 26-Grad-Marke nicht überschritten werden. Höhere Werte sind nur zulässig, falls die Außentemperatur mehr als 26 Grad beträgt. Arbeitsgerichte haben hier aber einen Abstand von mindestens sechs Grad zwischen Innen- und Außentemperatur gefordert. Maßnahmen sind trotzdem zu treffen, etwa durch Nachtauskühlung der Räume oder durch Getränkeversorgung der Angestellten. Bei mehr als 30 Grad Raumtemperatur muss der Arbeitgeber zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Vorgesehen sind neben Klimaanlagen auch Verlegungen oder Kürzungen der Arbeitszeit – für öffentliche Apotheken eine eher unübliche Variante. Durch die Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung sind jedoch die meisten Apotheken ohnehin mit einer Klimaanlage ausgestattet.

Das kann man tun

Jenseits von Richtlinien und Gesetzen kann der Apothekenleiter aber selbst viele Maßnahmen ergreifen. In manchen Apotheken haben sich Chefs entschieden, dass Angestellte bei Hitze keine Kittel tragen müssen. Denkbar sind außerdem weitere, auf die Arbeitszeit anzurechnende Pausen und das kostenlose Zurverfügungstellen von kalten Getränken oder gekühltem Obst (Wassermelone, Beeren, Äpfel), das Aufstellen von Ventilatoren und das kollegiale Abwechseln im Handverkauf, sodass alle einmal die Möglichkeit haben, kurz etwas zu trinken oder ein Stück Obst zu essen.

Trotz aller Maßnahmen: Bei hohen Temperaturen sinken Produktivität und Wohlbefinden. Besonders werdende Mütter und ältere Kolleginnen und Kollegen zeigen in der Regel schneller Zeichen von Dehydrierung und auch Kreislaufprobleme. Bleibt noch, vorbeugend regelmäßig zu trinken: idealerweise ungesüßte Tees oder Mineralwasser mit etwa 20 Grad Temperatur.


Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Temperaturrichtlinien für den Arbeitsplatz

Sommer, Sonne, Schuften

Jalousien, Klimaanlage und Eisbecher gegen die Hitze

Sauna in der Apotheke?

Ihr Recht am Arbeitsplatz bei hohen Temperaturen

Manche mögen’s kühl

Notfalls muss der Vermieter für Abhilfe sorgen

Sauna in der Apotheke?

Rechte und Pflichten bei sommerlichen Temperaturen

Kein Hitzefrei am Arbeitsplatz

3 Kommentare

Irreführend

von Anonym am 01.08.2018 um 20:56 Uhr

Der Artikel erweckt bei ungenauem Lesen den Eindruck, an den erlaubten max. 25 Grad Celsius für Räume, in denen Arzneimittel gelagert werden, sei irgendwie zu rütteln. Dass das AMG die Richtlinie schlägt, ist leider nicht jedem klar.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Hundswetter

von Gerhard Zück am 31.07.2018 um 1:06 Uhr

Ein typischer saure Gurken-Zeit Beitrag. Weniger wäre mehr.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

was für ein Quark

von Karl Friedrich Müller am 30.07.2018 um 15:55 Uhr

Muss ich zur Arbeit, wenn es 40 Grad hat draussen, aber in der Apo nur 23?
(Am Baggersee ist die Temperatur unerheblich)
Wie viel mehr schwitzt man dann bei 23 Grad?
Da muss man natürlich Hektoliter saufen....

Was mache ich, wenn die angebotenen Getränke nicht 20 Grad haben? Der Sprudel 23, der Kaffee erheblich mehr?

Apotheke schließen?

Natürlich hat jeder Zeit zum Trinken oder Essen. Auch ohne "Pausenregelung" Das gehört sich einfach so, das man das nicht ausnutzt, auch.

War es Ihnen langweilig? So einen Stuss zusammenzustellen?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.