Positionspapier zu Spahns Plänen

Marburger Bund: Nutzung der E-Patientenakte muss freiwillig sein

Berlin - 23.07.2018, 10:50 Uhr

Der Marburger Bund unterstützt grundsätzlich, dass digitale Neuerungen allen Patienten verfügbar sein sollen. Er pocht aber auf den Datenschutz und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten. (s / Foto: rocketclips / stock.adobe.com)

Der Marburger Bund unterstützt grundsätzlich, dass digitale Neuerungen allen Patienten verfügbar sein sollen. Er pocht aber auf den Datenschutz und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten. (s / Foto: rocketclips / stock.adobe.com)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte vergangene Woche, dass Versicherte ihre Krankheitsdaten künftig schnell und sicher über ihr Handy oder Tablet einsehen können sollen. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund unterstützt diese Bemühungen grundsätzlich, pocht aber auf den Datenschutz. Zudem müsse die Nutzung für den Patienten freiwillig sein. In einem Positionspapier nimmt der Verband nun Stellung.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben, zum Beispiel mit der elektronischen Patientenakte, steht ganz oben auf der To-do-Liste von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Nach seinem Willen sollen gesetzlich Versicherte spätestens ab 2021 auch per Handy und Tablet ihre elektronische Patientenakte einsehen können – „wie beim online Banking mit PIN und TAN“, hatte Spahn vergangene Woche angekündigt. Eine entsprechende Regelung soll sich in einem Gesetzentwurf finden, den der Minister dieser Tage vorlegen will. 

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Der Ärzteverband Marburger Bund hat nun in einem Positionspapier Stellung zur angekündigten Neuregelung des Rechtsrahmens für die Einführung elektronischer Patientenakten genommen. Die Ärzte pochen auf Einhaltung des Datenschutzes. Der Marburger Bund unterstütze zwar, dass digitale Neuerungen für alle Patienten verfügbar gemacht werden sollen. Bei der beschleunigten Einführung elektronischer Patientenakten müsse jedoch darauf geachtet werden, dass Daten der Patienten nicht in die Hände von Krankenkassen, Arbeitgebern und anderen Dritten geraten.

„Ein beschleunigtes Vorgehen bei der Einführung von elektronischen Patientenakten muss sich vor allem daran messen lassen, ob dem Schutz von Patientendaten ausreichend Rechnung getragen worden ist“, erklärte PD Dr. Peter Bobbert, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes.

Nutzung soll freiwillig sein

Zentral sind für den Marburger Bund dabei ein geschütztes Kommunikationsnetz und einheitliche Standards. Bei der Sicherheit dürfte es keine Abstriche geben. Notwendig sei ein widerspruchsfreier Rechtsrahmen, der schon jetzt die Entwicklung innovativer Konzepte ermögliche und allen Akteuren, auch den Ärztinnen und Ärzten, Rechtssicherheit gebe. „Die Einführung neuer digitaler Patientenakten der Krankenkassen darf nicht dazu führen, dass Sicherheitsstandards unterlaufen werden, das Arztgeheimnis in Gefahr gerät, das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten unterminiert und das Ziel einer einheitlichen ‚Datenautobahn‘ für das Gesundheitswesen konterkariert wird“, heißt es in dem Positionspapier des Marburger Bundes.

Zudem verlangt der Marburger Bund, dass die Nutzung elektronischer Patientenakten für Patienten freiwillig sein wird. Ob Daten gespeichert werden, müssten die Patienten entscheiden. Ärztliche Beratung sei dabei zentral, so der Ärzteverband. Denn gerade ältere oder mehrfach erkrankte Patienten könnten zwar am meisten von einer elektronischen Patientenakte profitieren – gleichzeitig seien sie aber oft am wenigsten in der Lage, ihre Akte ganz allein zu einer sinnvollen Informationssammlung zu machen und regelmäßig zu aktualisieren.

Auch Apotheker priorisieren Datensicherheit

Datensicherheit steht auch bei den Apothekern bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten an oberster Stelle, etwa beim geplanten standeseigenen E-Rezept­. Mit ihrem eigenen E-Rezept will die ABDA bis zur Einführung des „offiziellen“ E-Rezeptes ein „Übergangsprojekt“ schaffen. Bei den Plänen hätte die Datensicherheit oberste Priorität für die ABDA – neben der freien Apothekenwahl.


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