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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Cannabisarzt 

Traunstein - 16.07.2018, 14:30 Uhr

Die ärztliche Verordnung von Cannabis als Medizin ist nicht bedingungslos zulässig. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen einen Arzt, der großzügig Rezepte ausgestellt hat. (Foto: Imago)

Die ärztliche Verordnung von Cannabis als Medizin ist nicht bedingungslos zulässig. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen einen Arzt, der großzügig Rezepte ausgestellt hat. (Foto: Imago)


Seit über einem Jahr ist die Verordnung von Cannabis als Arzneimittel erlaubt. Doch offenbar werden nicht alle Wünsche nach entsprechenden Rezepten erfüllt. Sonst hätte der Münchener Privatarzt Rolf Müller wohl keinen solchen Zulauf: Aus ganz Deutschland kommen die Patienten zu ihm, ist auf seiner Homepage zu lesen. Das hat nun die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen.

Der Münchener Privatarzt Rolf Müller bietet ein breites Spektrum an naturheilkundlichen Therapien an, doch eine scheint besonders gefragt zu sein und hat ihn nun ins Visier der Staatsanwaltschaft gebracht: die Cannabistherapie. Aus ganz Deutschland kommen die Patienten zu ihm, ist auf seiner Homepage zu lesen. Die Kosten für die Verordnung habe er, so Müller auf seiner Website weiter, „so gering wie möglich angesetzt“: 150 Euro für eine Erstanamnese und 60 Euro für ein Folgerezept.

Dieses Geschäftsmodell ist offenbar so erfolgreich, dass mittlerweile gegen Müller ermittelt wird: Seit März 2018 führt die Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren „wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln“. Der Beschuldigte habe in einer Vielzahl von Fällen medizinisches Cannabis „ohne ärztliche Begründetheit“ an Patienten verschrieben, so Oberstaatsanwältin Anne Leiding gegenüber der AZ. Müller habe an einem Tag im Stadtgebiet München 85 Patienten, an
einem anderen Tag mindestens 80 Patienten unerlaubt medizinisches Cannabis verordnet mit der Absicht, „sich hierdurch eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen“. Das sieht der Beschuldigte jedoch ganz anders… 

Lesen Sie mehr dazu in der aktuellen AZ.


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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