Auch Apothekenprodukte im Test

Ökotest checkt Aloe-vera-Gele

Stuttgart - 09.07.2018, 16:15 Uhr

Das Wichtigste bei Aloe-vera-Gelen: Sie müssen frei von potenziell kanzerogenen Anthranoiden sein. (m / Foto: Sabine Hortebusch / stock.adobe.com)

Das Wichtigste bei Aloe-vera-Gelen: Sie müssen frei von potenziell kanzerogenen Anthranoiden sein. (m / Foto: Sabine Hortebusch / stock.adobe.com)


Entzündungshemmende, wundheilende und immunstimulierende Eigenschaften sagt man Aloe-vera-Gel nach. Kühlend ist es in jedem Fall und subjektiv angenehm bei Sonnenbrand. Ökotest hat Aloe-vera-Präparate getestet, auch zwei Apothekenprodukte. Wie stehen diese im Ranking und warum sollte man Aloe-vera-Präparate keinesfalls selbst herstellen?

Für die an botanischer Systematik interessierten Pharmazeuten oder solche mit nostalgischen Gefühlen, wenn sie an Pflanzen-Exkursionen und Herbarien im Studium denken: Die Echte Aloe, Aloe vera, gehört zur Gattung der Aloen, zur Unterfamilie der Asphodeloideae, in die Familien der Xanthorrhoeaceae, die Ordnung der Asparagales und die Klasse der Monokotyledonae.

Für alle anderen Apotheker: Ökotest hat sich in seiner aktuellen Ausgabe Aloe-vera-Präparaten gewidmet, darunter sind auch zwei Aloe-vera-Produkte aus der Apotheke in den kritischen Fokus gelangt – Dr. Storz Aloe Vera 97,5 Prozent Gel von Riemser Arzneimittel und Pro Natures Aloe Vera Gel 99,7 Prozent von Imopharm. Worauf hat Ökotest besonders geachtet? Auf genotoxische und kanzerogene Inhaltsstoffe.

Anthranoide in Aloe-Präparaten stuft BfR als kanzerogen ein

Schon seit Jahren stehen Anthranoid-haltige Zubereitungen in der Kritik, auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat 2017 eine Stellungnahme zu Nahrungsergänzungsmitteln mit Anthranoid-haltigen Ganzblattzubereitungen veröffentlicht. Problematisch bei Aloe ist, sei es Aloe vera beziehungsweise Aloe barbadensis oder Aloe arborescens, vor allem die oberste Blattschicht: Diese enthält Anthranoide und „diese Inhaltsstoffe stehen seit längerem im Verdacht, genotoxisch und kanzerogen zu wirken“, erklärt das BfR. 

Und weiter: „Aufgrund des Verdachtes, dass pflanzliche Anthranoide beim Menschen kanzerogen wirken, hält das BfR Anthranoid-haltige Zubereitungen als nicht geeignet für die Verwendung in Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln. Diese Bewertung gilt nicht für Zubereitungen aus Anthranoid-freiem Gel oder Blattmark aus der innersten Schicht der Blätter von Aloe-Arten (meist Aloe barbadensis beziehungsweise Aloe vera), die in der EU üblicherweise in Lebensmitteln sowie in Kosmetika eingesetzt werden.“



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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